Änderung des BND-Gesetzes

Im Zusammenhang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sowie des Bundesverwaltungsgerichtes hinsichtlich der Änderung des BND-Gesetzes wird auch über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion abgestimmt. Darin wird eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste gefordert.

Der Entwurf wird durch 440 Nein-Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der AfD abgelehnt. Dafür stimmt nur die antragsstellende Fraktion der FDP. Die LINKE und die GRÜNEN enthalten sich.

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Dafür gestimmt
77
Dagegen gestimmt
440
Enthalten
121
Nicht beteiligt
70
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
Foto eines Aktenraumes

Der Gesetzentwurf der FDP sieht die Schaffung des Amtes eines/einer parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten vor, wodurch die Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste an Effektivität gewinnen sollte. Vor allem der Bereich der "präventiven Kontrolle" würde dadurch gestärkt beziehungsweise erst möglich werden.
Für den/die Beauftragte(n) wäre uneingeschränkter und anlassloser Zugang zu den Dienststellen und Datenbanken der Nachrichtendienste gewährleistet, um einen umfassenden Einblick in die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten zu erhalten. Dies erleichtere nach dem Entwurf der FDP, dass alle Abgeordneten einen Gesamteindruck über die Arbeit des BND erhalten können.

Zudem wäre der/die Beauftragte- ähnlich wie der/die Wehrbeauftragte- eine unabhängige Stelle, um dienstbezogene Anlegenheiten unkompliziert zu melden.

Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion abzulehnen mit dem Verweis auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, welcher Verbesserungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts vorsieht. 

Die CDU/CSU-Fraktion stimmt (mit Ausnahme von Ingmar Jung) gegen den Entwurf der FDP, genauso wie die SPD-Fraktion (mit Ausnahme von René Röspel) sowie die AfD-Fraktion. Geschlossen dafür stimmt nur die antragsstellende FDP-Fraktion. GRÜNE und LINKE enthalten sich.