Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Mali (MINUSMA 2021/2022)

Der von der Bundesregierung eingebrachte Antrag sieht vor, dass das Bundeswehrmandat für die Beteiligung an der UN-Mission MINUSMA verlängert wird. Bei dem Einsatz handelt es sich um die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA)". Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses.

Die Beschlussempfehlung wird mit 499 Ja-Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der Fraktion der FDP und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dagegen stimmen Die LINKE und die AfD.

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Dafür gestimmt
499
Dagegen gestimmt
147
Enthalten
3
Nicht beteiligt
60
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Die Bundesregierung fordert mit ihrem Antrag eine weitere Beteiligung der Bundeswehr an der "Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA)". Die Beschlussvorlage des federführenden Auswärtigen Ausschusses empfiehlt, diesen Antrag anzunehmen.

Begründet wird der Einsatz unter anderem mit den andauernden Spannungen im Land. Nach einem Militärputsch am 18. August 2020 befindet sich Mali in einer politischen Umbruchsphase. Mit Hilfe der regionalen westafrikanischen Staatengemeinschaft ECOWAS gelang es, eine Übergangsregierung zu bilden, die zuletzt am 19. Februar 2021 ein Aktionsprogramm vorstellte, durch welches Verbesserungen unter anderem in den Bereichen Regierungsführung, soziale Stabilität und Sicherheit sowie die Organisation freier und fairer Wahlen erreicht werden soll.
Die Bundesregierung befürwortet die Weiterführung des Einsatzes insbesondere auch in Zeiten der Corona-Pandemie, da diese eine erhöhte Belastung für die Sahel-Zone und speziell Mali darstellt.

Völker- und verfassungsrechtlich liegen dem Einsatz mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zugrunde, jüngst die Resolution 2531 (2020). Die Einsatztruppen handeln nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes).

Ein Einsatz im Rahmen der MINUSMA-Mission ist (nach bilateraler Vereinbarung) nur möglich, solange die Ermächtigungen der Sicherheitsresolutionen der Vereinten Nationen gültig sind, längstens jedoch bis zum 31. Mai 2022. Eingesetzt werden insgesamt bis zu 1100 Soldat:innen. Die Personalgrenze darf in Rahmen der Verlegung oder von Kontingentwechseln sowie in Notsituationen vorübergehend überschritten werden. Die Kosten des Einsatzes betragen voraussichtlich rund 362,1 Millionen Euro.

Zu den Aufgaben der Soldat:innen gehören unter anderem Führungs- und Beratungsaufgaben sowie der Schutz von Zivilpersonen. Auch eine Aufklärungseinheit mit Objektschutz- und Aufklärungskräften ist Teil der Mission. Im Rahmen des Mandates der Vereinten Nationen ist auch eine Unterstützung von Personal in den EU-Missionen in Mali und der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten möglich.

Der Antrag der Bundesregierung wird mit 499 Ja-Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der Fraktion der FDP und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dagegen stimmen die Fraktionen Die LINKE und die AfD.

Der Bundestag stimmte heute auch über die weitere Beteiligung an der EU-Mission "EUTM" in Mali ab. Die Ergebnisse finden Sie hier.

Frühere Mandatsverlängerungen:

Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Mali (MINUSMA 2020/2021)

Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Mali (MINUSMA 2019/2020)

Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Mali (MINUSMA 2018/2019)