Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Margot Queitsch | SPD | 47 - Freiburg II | Dafür gestimmt | |
Gunter Kaufmann | SPD | 32 - Rastatt | Dafür gestimmt | |
Ingo Rust | SPD | 19 - Eppingen | Dafür gestimmt | |
Stephan Braun | SPD | 5 - Böblingen | Dafür gestimmt | |
Christine Rudolf | SPD | 14 - Bietigheim-Bissingen | Nicht beteiligt | |
Hans-Martin Haller | SPD | 63 - Balingen | Dafür gestimmt | |
Walter Krögner | SPD | 46 - Freiburg I | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Wehowsky | SPD | 30 - Bretten | Dafür gestimmt | |
Katrin Altpeter | SPD | 15 - Waiblingen | Dafür gestimmt | |
Tobias Brenner | SPD | 6 - Leonberg | Nicht beteiligt | |
Rita Haller-Haid | SPD | 62 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Thomas Knapp | SPD | 44 - Enz | Dafür gestimmt | |
Walter Heiler | SPD | 29 - Bruchsal | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Stehmer | SPD | 13 - Vaihingen | Dafür gestimmt |
Die SPD fordert die Landesregierung auf, sich beim Bund und den anderen Bundesländern dafür einzusetzen, dass zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung auch angebotene enschlägige Steuerdaten vom Staat gekauft werden können.
Zur Begründung ihres Antrages verwies die SPD-Fraktion darauf, dass die steuerlichen Lasten zur Finanzierung des Gemeinwesens nur dann auf Dauer akzeptiert werden, wenn der Grundsatz des Gleichmäßigkeit der Besteuerung entsprechend der persönlichen Leistungsfähigkeit gewährleistet wird. Aus diesem Grund sei die Bekämpfung der Steuerkriminalität auch mit unkonventionellen Mitteln notwendig und gerechtfertigt.
Die SPD-Fraktion bezog sich zudem auf den Ankauf von Bankdaten durch den Bund im Jahr 2006. Ein Verwertungsverbot sei folgerichtig aus diesem Präzendenzfall nicht abzuleiten.
Während die Grünen dem Antrag mehrheitlich zustimmten, wurde er von der CDU-Landtagsfraktion nicht unterstützt. Sie enthielt sich mehrheitlich. Auch die Mitglieder der FDP-Fraktion stimmten dem Antrag nicht zu. Da es am Ende mehr Ja- als Nein-Stimmen gab, war der Antrag der Oppositionsparteien erfolgreich. Entschließungsanträge haben jedoch nur einen auffordernden Charakter. Die Landesregierung ist in ihrem Handeln nicht an das Votum gebunden.