Verfassungsänderung Art. 34a

Die vier Landtagsfraktionen haben das Gesetz zur Änderung des Art. 34a in der Landesverfassung einstimmig beschlossen. Das Parlament erhält künftig mehr Rechte bei Angelegenheiten der Europäischen Union.

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Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Hans-Martin HallerHans-Martin HallerSPD63 - Balingen Dafür gestimmt
Portrait von Günther-Martin PauliGünther-Martin PauliCDU63 - Balingen Dafür gestimmt
Portrait von Monika StolzMonika StolzCDU64 - Ulm Nicht beteiligt
Portrait von Thomas OelmayerThomas OelmayerDIE GRÜNEN64 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Martin RivoirMartin RivoirSPD64 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Karl TraubKarl TraubCDU65 - Ehingen Dafür gestimmt
Portrait von Eugen SchlachterEugen SchlachterDIE GRÜNEN66 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Peter SchneiderPeter SchneiderCDU66 - Biberach Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Peter WetzelHans-Peter WetzelFDP/DVP67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Norbert ZellerNorbert ZellerSPD67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich MüllerUlrich MüllerCDU67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Paul LochererPaul LochererCDU68 - Wangen Dafür gestimmt
Portrait von Rudolf KöberleRudolf KöberleCDU69 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Ernst BehringerErnst BehringerCDU70 - Sigmaringen Dafür gestimmt

Seit 1995 regelt Art. 34 die Beteiligung des Landtags an Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Landesregierung ist demnach dazu angehalten den Landtag über wichtige Vorhaben der EU zu informieren.

Durch die Änderung des Art. 34a soll die Beteiligung des Landtags an Aufgaben der Europäischen Union ausgebaut werden. Dabei sollen die Informationsrechte des Landtages vergrößert werden.