Verfassungsänderung Art. 34a

Die vier Landtagsfraktionen haben das Gesetz zur Änderung des Art. 34a in der Landesverfassung einstimmig beschlossen. Das Parlament erhält künftig mehr Rechte bei Angelegenheiten der Europäischen Union.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Karl TraubKarl TraubCDU65 - Ehingen Dafür gestimmt
Portrait von Ilse UnoldIlse UnoldCDU4 - Stuttgart IV Dafür gestimmt
Portrait von Franz UnterstellerFranz UnterstellerDIE GRÜNEN14 - Bietigheim-Bissingen Dafür gestimmt
Portrait von Christa VossschulteChrista VossschulteCDU7 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Georg WackerGeorg WackerCDU39 - Weinheim Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen WalterJürgen WalterDIE GRÜNEN12 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang WehowskyWolfgang WehowskySPD30 - Bretten Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter WetzelHans-Peter WetzelFDP/DVP67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Alfred WinklerAlfred WinklerSPD59 - Waldshut Nicht beteiligt
Portrait von Guido WolfGuido WolfCDU55 - Tuttlingen-Donaueschingen Dafür gestimmt
Portrait von Werner WölfleWerner WölfleDIE GRÜNEN2 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Marianne WonnayMarianne WonnaySPD49 - Emmendingen Nicht beteiligt
Portrait von Norbert ZellerNorbert ZellerSPD67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Karl ZimmermannKarl ZimmermannCDU8 - Kirchheim Dafür gestimmt

Seit 1995 regelt Art. 34 die Beteiligung des Landtags an Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Landesregierung ist demnach dazu angehalten den Landtag über wichtige Vorhaben der EU zu informieren.

Durch die Änderung des Art. 34a soll die Beteiligung des Landtags an Aufgaben der Europäischen Union ausgebaut werden. Dabei sollen die Informationsrechte des Landtages vergrößert werden.