Verfassungsänderung Art. 34a

Die vier Landtagsfraktionen haben das Gesetz zur Änderung des Art. 34a in der Landesverfassung einstimmig beschlossen. Das Parlament erhält künftig mehr Rechte bei Angelegenheiten der Europäischen Union.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Frank MentrupFrank MentrupSPD35 - Mannheim I Dafür gestimmt
Portrait von Nikolaos SakellariouNikolaos SakellariouSPD22 - Schwäbisch-Hall Dafür gestimmt
Portrait von Sabine FohlerSabine FohlerSPD8 - Kirchheim Dafür gestimmt
Portrait von Marianne WonnayMarianne WonnaySPD49 - Emmendingen Nicht beteiligt
Portrait von Rainer StickelbergerRainer StickelbergerSPD58 - Lörrach Dafür gestimmt
Portrait von Gunter KaufmannGunter KaufmannSPD32 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold GallReinhold GallSPD20 - Neckarsulm Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang DrexlerWolfgang DrexlerSPD7 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Walter KrögnerWalter KrögnerSPD46 - Freiburg I Nicht beteiligt
Portrait von Fritz BuschleFritz BuschleSPD55 - Tuttlingen-Donaueschingen Dafür gestimmt
Portrait von Ingo RustIngo RustSPD19 - Eppingen Dafür gestimmt
Portrait von Tobias BrennerTobias BrennerSPD6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Thomas KnappThomas KnappSPD44 - Enz Nicht beteiligt
Portrait von Christoph BayerChristoph BayerSPD48 - Breisgau Dafür gestimmt

Seit 1995 regelt Art. 34 die Beteiligung des Landtags an Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Landesregierung ist demnach dazu angehalten den Landtag über wichtige Vorhaben der EU zu informieren.

Durch die Änderung des Art. 34a soll die Beteiligung des Landtags an Aufgaben der Europäischen Union ausgebaut werden. Dabei sollen die Informationsrechte des Landtages vergrößert werden.