Verfassungsänderung Art. 34a

Die vier Landtagsfraktionen haben das Gesetz zur Änderung des Art. 34a in der Landesverfassung einstimmig beschlossen. Das Parlament erhält künftig mehr Rechte bei Angelegenheiten der Europäischen Union.

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Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Günther-Martin PauliGünther-Martin PauliCDU63 - Balingen Dafür gestimmt
Portrait von Karl RombachKarl RombachCDU54 - Villingen-Schwenningen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus SchüleKlaus SchüleCDU46 - Freiburg I Dafür gestimmt
Portrait von Karl KleinKarl KleinCDU37 - Wiesloch Dafür gestimmt
Portrait von Manfred GrohManfred GrohCDU27 - Karlsruhe I Dafür gestimmt
Portrait von Wilfried KlenkWilfried KlenkCDU17 - Backnang Dafür gestimmt
Portrait von Friedlinde Gurr-HirschFriedlinde Gurr-HirschCDU19 - Eppingen Nicht beteiligt
Portrait von Jörg DöpperJörg DöpperCDU9 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Andrea KruegerAndrea KruegerCDU1 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Monika BormannMonika BormannCDU62 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Stefan TeufelStefan TeufelCDU53 - Rottweil Dafür gestimmt
Portrait von Norbert BeckNorbert BeckCDU45 - Freudenstadt Dafür gestimmt
Portrait von Werner PfistererWerner PfistererCDU34 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Winfried MackWinfried MackCDU26 - Aalen Dafür gestimmt

Seit 1995 regelt Art. 34 die Beteiligung des Landtags an Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Landesregierung ist demnach dazu angehalten den Landtag über wichtige Vorhaben der EU zu informieren.

Durch die Änderung des Art. 34a soll die Beteiligung des Landtags an Aufgaben der Europäischen Union ausgebaut werden. Dabei sollen die Informationsrechte des Landtages vergrößert werden.