Verfassungsänderung Art. 34a

Die vier Landtagsfraktionen haben das Gesetz zur Änderung des Art. 34a in der Landesverfassung einstimmig beschlossen. Das Parlament erhält künftig mehr Rechte bei Angelegenheiten der Europäischen Union.

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Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christine RudolfChristine RudolfSPD14 - Bietigheim-Bissingen Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Martin HallerHans-Martin HallerSPD63 - Balingen Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold GallReinhold GallSPD20 - Neckarsulm Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang DrexlerWolfgang DrexlerSPD7 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Helen HebererHelen HebererSPD36 - Mannheim II Dafür gestimmt
Portrait von Rita Haller-HaidRita Haller-HaidSPD62 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Ingo RustIngo RustSPD19 - Eppingen Dafür gestimmt
Portrait von Tobias BrennerTobias BrennerSPD6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Frank MentrupFrank MentrupSPD35 - Mannheim I Dafür gestimmt
Portrait von Alfred WinklerAlfred WinklerSPD59 - Waldshut Nicht beteiligt
Portrait von Rudolf HausmannRudolf HausmannSPD60 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang WehowskyWolfgang WehowskySPD30 - Bretten Dafür gestimmt
Portrait von Katrin AltpeterKatrin AltpeterSPD15 - Waiblingen Dafür gestimmt
Portrait von Stephan BraunStephan BraunSPD5 - Böblingen Dafür gestimmt

Seit 1995 regelt Art. 34 die Beteiligung des Landtags an Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Landesregierung ist demnach dazu angehalten den Landtag über wichtige Vorhaben der EU zu informieren.

Durch die Änderung des Art. 34a soll die Beteiligung des Landtags an Aufgaben der Europäischen Union ausgebaut werden. Dabei sollen die Informationsrechte des Landtages vergrößert werden.