Verfassungsänderung Art. 71 Abs.3 / Art. 93a

Zwei Änderungen der baden-württembergischen Landesverfassung hat der Landtag mit großer Mehrheit beschlossen.

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Dafür gestimmt
131
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 140 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stefan TeufelStefan TeufelCDU53 - Rottweil Dafür gestimmt
Michael TheurerMichael TheurerFDP/DVP45 - Freudenstadt Dafür gestimmt
Portrait von Karl TraubKarl TraubCDU65 - Ehingen Dafür gestimmt
Portrait von Franz UnterstellerFranz UnterstellerDIE GRÜNEN14 - Bietigheim-Bissingen Dafür gestimmt
Portrait von Ute VogtUte VogtSPD30 - Bretten Dafür gestimmt
Portrait von Christa VossschulteChrista VossschulteCDU7 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Georg WackerGeorg WackerCDU39 - Weinheim Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen WalterJürgen WalterDIE GRÜNEN12 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter WetzelHans-Peter WetzelFDP/DVP67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Alfred WinklerAlfred WinklerSPD59 - Waldshut Dafür gestimmt
Portrait von Guido WolfGuido WolfCDU55 - Tuttlingen-Donaueschingen Dafür gestimmt
Portrait von Werner WölfleWerner WölfleDIE GRÜNEN2 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Marianne WonnayMarianne WonnaySPD49 - Emmendingen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert ZellerNorbert ZellerSPD67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Karl ZimmermannKarl ZimmermannCDU8 - Kirchheim Dafür gestimmt

Mit der Änderung des Artikels 71 Abs. 3 der baden-württembergischen Landesverfasung hat der Landtag eine Klärung der Kostenfolgen bei politischen Entscheidungen beschlossen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: Wer bestellt, zahlt. Beauftragt das Land beispielsweise die Gemeinden oder Gemeindevertreter mit eine öffentlichen Aufgabe, durch die wesentliche Mehrbelastungen entstehen, muss das Land dafür aufkommen.

Mit der Änderung des Artikel 93a wurde das Ende der aktuellen Wahlperiode auf den 30. April 2011 datiert.