Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
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Konrad Epple | CDU | 13 - Vaihingen | Dagegen gestimmt | |
Daniel Renkonen | DIE GRÜNEN | 14 - Bietigheim-Bissingen | Dafür gestimmt | |
Thomas Reusch-Frey | SPD | 14 - Bietigheim-Bissingen | Dafür gestimmt | |
Manfred Hollenbach | CDU | 14 - Bietigheim-Bissingen | Dagegen gestimmt | |
Katrin Altpeter | SPD | 15 - Waiblingen | Dafür gestimmt | |
Ulrich Goll | FDP/DVP | 15 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Wilhelm Halder | DIE GRÜNEN | 15 - Waiblingen | Nicht beteiligt | |
Matthias Pröfrock | CDU | 15 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Petra Häffner | DIE GRÜNEN | 16 - Schorndorf | Dafür gestimmt | |
Jochen Haußmann | FDP/DVP | 16 - Schorndorf | Dagegen gestimmt | |
Claus Paal | CDU | 16 - Schorndorf | Dagegen gestimmt | |
Wilfried Klenk | CDU | 17 - Backnang | Dagegen gestimmt | |
Gernot Gruber | SPD | 17 - Backnang | Dafür gestimmt | |
Alexander Throm | CDU | 18 - Heilbronn | Dagegen gestimmt | |
Rainer Hinderer | SPD | 18 - Heilbronn | Dafür gestimmt | |
Friedlinde Gurr-Hirsch | CDU | 19 - Eppingen | Dagegen gestimmt | |
Hans-Heribert Blättgen | SPD | 19 - Eppingen | Dafür gestimmt | |
Reinhold Gall | SPD | 20 - Neckarsulm | Dafür gestimmt | |
Bernhard Lasotta | CDU | 20 - Neckarsulm | Dagegen gestimmt | |
Arnulf Freiherr von Eyb | CDU | 21 - Hohenlohe | Dagegen gestimmt | |
Helmut Walter Rüeck | CDU | 22 - Schwäbisch-Hall | Dagegen gestimmt | |
Nikolaos Sakellariou | SPD | 22 - Schwäbisch-Hall | Dafür gestimmt | |
Friedrich Bullinger | FDP/DVP | 22 - Schwäbisch-Hall | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Reinhart | CDU | 23 - Main-Tauber | Nicht beteiligt | |
Bernd Hitzler | CDU | 24 - Heidenheim | Dagegen gestimmt |
Das Gesetz sieht vor, dass bei Austausch der Heizung der Heizwärmebedarf mit 15 Prozent erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Neu ist, dass die Solarthermie nicht länger als Ankertechnologie festgeschrieben ist und die Novelle somit eine Vielzahl von Erfüllungsmöglichkeiten freistellt. Durch die Erstellung eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplanes soll den Bürgerinnen und Bürgern eine flexible Auswahl von Anlagen und Maßnahmen ermöglicht .
Das EWärmeG soll den Verbrauch der fossilen Brennstoffe mindern und einen weiteren Beitrag zur Verbesserung des Klimaschutzes leisten. Im Vergleich zum bisherigen EWärmeG enthält die Novelle keine Neubau-Regelung und schließt somit lediglich Gebäude ein, die am 1. Januar 2009 bereits errichtet waren. Zudem betrifft das aktuelle EWärmeG auch Eigentümer von privaten und öffentlichen Nichtwohngebäuden. Diese Erweiterung enthält jedoch diverse Ausnahmen. So entfällt eine Nutzungspflicht, sobald die Maßnahmen technisch unmöglich sind, öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen sowie Wohnflächen weniger als 50 Quadratmeter entsprechen oder die Nichtwohngebäude für landwirtschaftliche oder betriebliche Zwecke genutzt werden.
Die Opposition kritisierte vor allem die Erweiterung der Novelle auf Nichtwohngebäuden. So bezeichnete der Abgeordnete Paul Nemeth (CDU) das Gesetz als eine "einseitige Belastung der Wirtschaft". Der FDP- Abgeordnete Andreas Glück gab zu bedenken, dass die Novelle die Bürgerinnen und Bürger darin hemmen könnte, in neue Heizungsanlagen zu investieren.
Vertreter des baden-württembergischen Handwerks begrüßten die Verabschiedung des Gesetzes, obwohl der Verband empfohlen hatte, eine Erhöhung des Pflichtanteils zeitlich abgestuft vorzunehmen.