Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Thaddäus Kunzmann | CDU | 9 - Nürtingen | Dagegen gestimmt | |
Alexander Throm | CDU | 18 - Heilbronn | Dagegen gestimmt | |
Joachim Kößler | CDU | 30 - Bretten | Dagegen gestimmt | |
Norbert Beck | CDU | 45 - Freudenstadt | Dagegen gestimmt | |
Dieter Hillebrand | CDU | 60 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Karl-Wolfgang Jägel | CDU | 32 - Rastatt | Nicht beteiligt | |
Reinhard Löffler | CDU | 3 - Stuttgart III | Dagegen gestimmt | |
Nicole Razavi | CDU | 11 - Geislingen | Dagegen gestimmt | |
Friedlinde Gurr-Hirsch | CDU | 19 - Eppingen | Dagegen gestimmt | |
Werner Raab | CDU | 31 - Ettlingen | Dagegen gestimmt | |
Josha Frey | DIE GRÜNEN | 58 - Lörrach | Dafür gestimmt | |
Charlotte Schneidewind-Hartnagel | DIE GRÜNEN | 41 - Sinsheim | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Raufelder | DIE GRÜNEN | 36 - Mannheim II | Dafür gestimmt | |
Alexander Salomon | DIE GRÜNEN | 28 - Karlsruhe II | Dafür gestimmt | |
Siegfried Lehmann | DIE GRÜNEN | 56 - Konstanz | Dafür gestimmt | |
Manfred Kern | DIE GRÜNEN | 40 - Schwetzingen | Dafür gestimmt | |
Kai Schmidt-Eisenlohr | DIE GRÜNEN | 37 - Wiesloch | Dafür gestimmt | |
Gisela Splett | DIE GRÜNEN | 27 - Karlsruhe I | Dafür gestimmt | |
Nikolaus Tschenk | DIE GRÜNEN | 2 - Stuttgart II | Dafür gestimmt | |
Thomas Marwein | DIE GRÜNEN | 51 - Offenburg | Dafür gestimmt | |
Hans-Ulrich Sckerl | DIE GRÜNEN | 39 - Weinheim | Dafür gestimmt | |
Franz Untersteller | DIE GRÜNEN | 3 - Stuttgart III | Dafür gestimmt | |
Petra Häffner | DIE GRÜNEN | 16 - Schorndorf | Dafür gestimmt | |
Manfred Lucha | DIE GRÜNEN | 69 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Sandra Boser | DIE GRÜNEN | 50 - Lahr | Dafür gestimmt |
Ziel des Antrags ist, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg zu fördern. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne festgelegt, dass auch Baden-Württemberg als eines der letzten Bundesländer eine bezahlte Bildungsfreistellung einführt. Neben Baden-Württemberg sind es nur noch Bayern, Sachsen und Thüringen, die kein solches Gesetz haben.
Die Bildunsgträger äußerten sich meistens positiv. Sie sehen das Gesetz als wichtigen Bestandteil einer Strategie für lebenslanges Lernen sowie als Beitrag zur Förderung der Persönlichkeit der Beschäftigten. Die Arbeitgeberverbände hingegen stehen dem Gesetz aufgrund der erhöhten Personalkosten eher skeptisch gegenüber.
Ab 1. Juli 2015 erhalten Beschäftigte in Baden-Württemberg die Möglichkeit, an bis zu fünf Tagen pro Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und hierfür von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Möglichkeiten zur Fortbildung sind neben der beruflichen und der politischen Weiterbildung auch beispielsweise die Qualifikation für ein Ehrenamt.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Kleinere Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sind allerdings von der Bildungszeit ausgenommen.
Weiterführende Links:
Neues Bildungszeitgesetz in BW. Bezahlte Weiterbildung für Mitarbeiter (SWR Fernsehen, 11.3.2015)