Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Karl-Wilhelm Röhm | CDU | 61 - Hechingen-Münsingen | Dafür gestimmt | |
Andreas Glück | FDP/DVP | 61 - Hechingen-Münsingen | Nicht beteiligt | |
Daniel Lede Abal | DIE GRÜNEN | 62 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Stefan Herre | AfD | 63 - Balingen | Dagegen gestimmt | |
Nicole Hoffmeister-Kraut | CDU | 63 - Balingen | Dafür gestimmt | |
Martin Rivoir | SPD | 64 - Ulm | Dafür gestimmt | |
Jürgen Filius | DIE GRÜNEN | 64 - Ulm | Dafür gestimmt | |
Manuel Hagel | CDU | 65 - Ehingen | Dafür gestimmt | |
Daniel Rottmann | AfD | 65 - Ehingen | Dagegen gestimmt | |
Thomas Dörflinger | CDU | 66 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Martin Hahn | DIE GRÜNEN | 67 - Bodensee | Dafür gestimmt | |
Klaus Hoher | FDP/DVP | 67 - Bodensee | Dagegen gestimmt | |
Raimund Haser | CDU | 68 - Wangen | Dafür gestimmt | |
Petra Krebs | DIE GRÜNEN | 68 - Wangen | Dafür gestimmt | |
Manfred Lucha | DIE GRÜNEN | 69 - Ravensburg | Nicht beteiligt | |
August Schuler | CDU | 69 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Klaus Martin Burger | CDU | 70 - Sigmaringen | Dafür gestimmt | |
Andrea Bogner-Unden | DIE GRÜNEN | 70 - Sigmaringen | Dafür gestimmt |
Die Landesregierung hat in ihrem Gesetzesentwurf die Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes und des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes beantragt. Dieser teilt sich in zwei Teilforderungen auf:
1. Grund für die Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes ist die Einschätzung der Finanzverwaltung, die die Betreuung des Kommunalwaldes durch die Landesämter nicht mehr als umsatzsteuerfreie hoheitliche Beistandsleistung ansieht. Diese galt ab dem 01.01.2014, womit jetzt der Übergangszeitraum von 2 Jahren abgelaufen sei. Fortan muss eine Umsatzsteuer in Höhe von 19% auf den Forstverwaltungsbeitrag von den zuständigen Kommunen gezahlt werden.
2. Grund für die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Anpassung der unterschiedlichen Charakteristika der Wildtierarten. Da Rehwild die kleinste wiederkäuende Schalenwildart ist und somit eine geringere Wanderungstendenz hat, soll die erforderliche Mindestfläche für Fütterungskonzeptionen für Rehwild angepasst und auf 1500 Hektar jagdbare Fläche reduziert werden. Hingegen soll die allgemeine Schonzeit von Schwarzwild erweitert werden. D.h. bei geschlossener und durchbrochener Schneedecke darf im März Jagd auf Schwarzwild gemacht werden.
Mit den Stimmen von CDU, SPD und den Grünen wurde der Antrag zur Gesetzesänderung angenommen. Die Fraktionen FDP/DVP und AfD stimmten geschlossen gegen den Antrag. Beide Fraktionen kritisierten, dass der versprochene Bürokratieabbau durch die beantragten Änderungen im Gesetz nicht umgesetzt werden würde. Laut Udo Stein (AfD) gebe es somit keine Verbesserungen bei der Ausübung der Jagd und keine faire Kostenverteilung bei Wildschäden. Dr. Friedrich Bullinger (FDP/DVP) merkte an, dass die Änderungen rein formell seien und nicht inhaltlich. Zudem halte sich die CDU nicht an die detailliert im Wahlprogramm festgelegten Änderungen bzgl. der beiden Gesetze.