Kein Länderfinanzausgleich bei Missachtung der Schuldenbremse

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtages haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, Ländern die gegen die Regelung der sogenannten Schuldenbremse verstoßen, Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich zu verweigern. Abgeordnete der CSU, der FDP und der Freien Wähler stimmten für den Antrag, während sich die Fraktionen der Opposition dagegen wandten.

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Dafür gestimmt
86
Dagegen gestimmt
44
Enthalten
0
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 186 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Jutta WidmannJutta WidmannFREIE WÄHLER204 - Landshut Nicht beteiligt
Portrait von Margit WildMargit WildSPD306 - Regensburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Renate WillRenate WillFDP127 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Georg WinterGeorg WinterCSU704 - Augsburg-Land, Dillingen Nicht beteiligt
Portrait von Peter WinterPeter WinterCSU601 - Aschaffenburg-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig WörnerLudwig WörnerSPD101 - München-Altstadt-Hadern Dagegen gestimmt
Portrait von Isabell ZachariasIsabell ZachariasSPD108 - München-Schwabing Dagegen gestimmt
Portrait von Martin ZeilMartin ZeilFDP Dafür gestimmt
Portrait von Otto ZeitlerOtto ZeitlerCSU307 - Schwandorf Nicht beteiligt
Portrait von Josef ZellmeierJosef ZellmeierCSU209 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Thomas ZimmermannThomas ZimmermannCSU102 - München-Bogenhausen Dafür gestimmt

Der Länderfinanzausgleich sieht vor, dass die wohlhabenden Länder einen Teil ihres Steueraufkommens an die finanziell schwachen Länder zahlen. Davon profitieren insbesondere die neuen Bundesländer, aber auch Nordrhein-Westfalen. Neben Bayern gehören Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen zu den Geberländern. Die bayerische Landesregierung und viele Landtagsabgeordneten beklagen schon seit langem die stetig steigenden Ausgaben. In Verbindung mit der Schuldenbremse, die per Grundgesetz die Neuaufnahme von Schulden verhindern soll, dient der Antrag der FDP dazu, Bayerns Ausgaben zu senken. Dem gegenüber steht das Argument der Solidarität zwischen den Bundesländern.