Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen

Ohne Gegenstimmen hat der bayerische Landtag einem Gesetzentwurf über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen beschlossen. CSU, FDP und Freie Wähler stimmten geschlossen mit Ja, SPD und Grüne enthielten sich.

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Dafür gestimmt
104
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
49
Nicht beteiligt
34
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Isabell ZachariasIsabell ZachariasSPD108 - München-Schwabing Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Ulrich PfaffmannHans-Ulrich PfaffmannSPD102 - München-Bogenhausen Enthalten
Portrait von Annette KarlAnnette KarlSPD309 - Weiden i.d.OPf. Enthalten
Portrait von Florian RitterFlorian RitterSPD106 - München-Pasing Nicht beteiligt
Portrait von Thomas BeyerThomas BeyerSPD511 - Nürnberger Land Enthalten
Portrait von Harald SchneiderHarald SchneiderSPD606 - Main-Spessart Enthalten
Portrait von Reinhold StroblReinhold StroblSPD301 - Amberg-Sulzbach Enthalten
Portrait von Franz SchindlerFranz SchindlerSPD307 - Schwandorf Enthalten
Portrait von Martin GüllMartin GüllSPD112 - Dachau Enthalten
Portrait von Bernhard RoosBernhard RoosSPD205 - Passau-Ost Enthalten
Portrait von Sabine DittmarSabine DittmarSPD603 - Bad Kissingen Enthalten
Portrait von Christa NaaßChrista NaaßSPD506 - Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen, Enthalten

Aus Anlass verschiedener Gerichtsurteile war es in der Vergangenheit zu Behinderungen für Kindertageseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen für Kinder gekommen. Der Bayerische Gesetzgeber nutzte die durch die Föderalismusreform geschaffene Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Lärmschutzes bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen.

Das zur Abstimmung vorgelegte Lärmschutz-Gesetz regelt die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung.
Es wird darin davon ausgegangen, dass Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, als sozialadäquat hinzunehmen sind. "Kinderlärm" sei Ausdruck eines natürlichen Verhaltens und damit selbstverständlicher Teil der Lebenswirklichkeit, heißt es in dem Antrag. Das Bewusstsein dafür müsse nunmehr durch den Gesetzgeber dokumentiert werden, um einen unbelasteten Umgang in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Junge Menschen aller Altersstufen bräuchten ausreichend Räume zur Entfaltung auch im Nahbereich ihrer Wohnumgebung.