Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen

Ohne Gegenstimmen hat der bayerische Landtag einem Gesetzentwurf über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen beschlossen. CSU, FDP und Freie Wähler stimmten geschlossen mit Ja, SPD und Grüne enthielten sich.

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Dafür gestimmt
104
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
49
Nicht beteiligt
34
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Hans-Ulrich PfaffmannHans-Ulrich PfaffmannSPD102 - München-Bogenhausen Enthalten
Portrait von Otto BertermannOtto BertermannFREIE WÄHLER102 - München-Bogenhausen Dafür gestimmt
Portrait von Thomas ZimmermannThomas ZimmermannCSU102 - München-Bogenhausen Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig WörnerLudwig WörnerSPD101 - München-Altstadt-Hadern Enthalten
Portrait von Theresa SchopperTheresa SchopperDIE GRÜNEN101 - München-Altstadt-Hadern Enthalten
Portrait von Georg EisenreichGeorg EisenreichCSU101 - München-Altstadt-Hadern Dafür gestimmt
Portrait von Annette BulfonAnnette BulfonFDP101 - München-Altstadt-Hadern Dafür gestimmt
Portrait von Georg FahrenschonGeorg FahrenschonCSU Dafür gestimmt
Portrait von Beate MerkBeate MerkCSU Dafür gestimmt
Portrait von Peter MeyerPeter MeyerFREIE WÄHLER Dafür gestimmt
Portrait von Martin ZeilMartin ZeilFDP Dafür gestimmt
Portrait von Barbara StammBarbara StammCSU Nicht beteiligt

Aus Anlass verschiedener Gerichtsurteile war es in der Vergangenheit zu Behinderungen für Kindertageseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen für Kinder gekommen. Der Bayerische Gesetzgeber nutzte die durch die Föderalismusreform geschaffene Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Lärmschutzes bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen.

Das zur Abstimmung vorgelegte Lärmschutz-Gesetz regelt die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung.
Es wird darin davon ausgegangen, dass Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, als sozialadäquat hinzunehmen sind. "Kinderlärm" sei Ausdruck eines natürlichen Verhaltens und damit selbstverständlicher Teil der Lebenswirklichkeit, heißt es in dem Antrag. Das Bewusstsein dafür müsse nunmehr durch den Gesetzgeber dokumentiert werden, um einen unbelasteten Umgang in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Junge Menschen aller Altersstufen bräuchten ausreichend Räume zur Entfaltung auch im Nahbereich ihrer Wohnumgebung.