Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen

Ohne Gegenstimmen hat der bayerische Landtag einem Gesetzentwurf über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen beschlossen. CSU, FDP und Freie Wähler stimmten geschlossen mit Ja, SPD und Grüne enthielten sich.

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Dafür gestimmt
104
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
49
Nicht beteiligt
34
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Bernhard PohlBernhard PohlFREIE WÄHLER708 - Kaufbeuren Dafür gestimmt
PschiererFranz Josef PschiererCSU708 - Kaufbeuren Nicht beteiligt
Portrait von Thomas GehringThomas GehringDIE GRÜNEN709 - Kempten, Oberallgäu Enthalten
Portrait von Thomas KreuzerThomas KreuzerCSU709 - Kempten, Oberallgäu Dafür gestimmt
Ulrike MüllerUlrike MüllerFREIE WÄHLER709 - Kempten, Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Adi SprinkartAdi SprinkartDIE GRÜNEN710 - Lindau, Sonthofen Enthalten
Portrait von Eberhard RotterEberhard RotterCSU710 - Lindau, Sonthofen Nicht beteiligt
Portrait von Leopold HerzLeopold HerzFREIE WÄHLER710 - Lindau, Sonthofen Nicht beteiligt
Portrait von Paul Raphael WengertPaul Raphael WengertSPD711 - Marktoberdorf Enthalten
Portrait von Angelika SchorerAngelika SchorerCSU711 - Marktoberdorf Dafür gestimmt
Portrait von Josef MillerJosef MillerCSU712 - Memmingen Dafür gestimmt
Portrait von Peter SchmidPeter SchmidCSU713 - Neu-Ulm Nicht beteiligt

Aus Anlass verschiedener Gerichtsurteile war es in der Vergangenheit zu Behinderungen für Kindertageseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen für Kinder gekommen. Der Bayerische Gesetzgeber nutzte die durch die Föderalismusreform geschaffene Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Lärmschutzes bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen.

Das zur Abstimmung vorgelegte Lärmschutz-Gesetz regelt die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung.
Es wird darin davon ausgegangen, dass Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, als sozialadäquat hinzunehmen sind. "Kinderlärm" sei Ausdruck eines natürlichen Verhaltens und damit selbstverständlicher Teil der Lebenswirklichkeit, heißt es in dem Antrag. Das Bewusstsein dafür müsse nunmehr durch den Gesetzgeber dokumentiert werden, um einen unbelasteten Umgang in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Junge Menschen aller Altersstufen bräuchten ausreichend Räume zur Entfaltung auch im Nahbereich ihrer Wohnumgebung.