Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes wurde einstimmig angenommen.

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Dafür gestimmt
169
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Bernd KränzleBernd KränzleCSU Dafür gestimmt
Portrait von Helga Schmitt-BussingerHelga Schmitt-BussingerSPD Dafür gestimmt
Portrait von Markus SöderMarkus SöderCSU Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GoppelThomas GoppelCSU Dafür gestimmt
Portrait von Judith GerlachJudith GerlachCSU Dafür gestimmt
Portrait von Max GibisMax GibisCSU Dafür gestimmt
Portrait von Angelika WeikertAngelika WeikertSPD Dafür gestimmt
Portrait von Linus FörsterLinus Försterfraktionslos Nicht beteiligt
Portrait von Hans RittHans RittCSU Dafür gestimmt
Portrait von Eric BeißwengerEric BeißwengerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Verena OsgyanVerena OsgyanDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Barbara StammBarbara StammCSU Dafür gestimmt
Portrait von Sepp DürrSepp DürrDIE GRÜNEN Nicht beteiligt
Portrait von Andreas SchalkAndreas SchalkCSU Dafür gestimmt
Portrait von Emilia Franziska MüllerEmilia Franziska MüllerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig von und zu LerchenfeldLudwig von und zu LerchenfeldCSU Dafür gestimmt
Portrait von Anton KreitmairAnton KreitmairCSU Dafür gestimmt
Portrait von Florian HölzlFlorian HölzlCSU Dafür gestimmt
Portrait von Christine KammChristine KammDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Hermann ImhofHermann ImhofCSU Dafür gestimmt
Portrait von Martin HuberMartin HuberCSU Dafür gestimmt
Portrait von Johannes HintersbergerJohannes HintersbergerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchusterStefan SchusterSPD Dafür gestimmt
Portrait von Karl FrellerKarl FrellerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Hans ReichhartHans ReichhartCSU Dafür gestimmt

Das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) gleicht blinden und taubblinden Menschen ihre durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen aus. Blinde und taubblinde Menschen, die Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI ) haben, erhalten ein gekürztes Blindengeld, weil ein Teil des durch Blindheit oder Taubblindheit bedingten Mehrbedarfs durch die Pflegeversicherungsleistungen gedeckt wird.
Der zentrale Grund für den Gesetzentwurf ist die Anpassung der bestehenden Gesetzestexte an den ab dem 1. Januar 2017 im SGB XI geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den damit verbundenen Wechsel von bisher drei Pflegestufen zu zukünftig fünf Pflegegraden.
Durch die Änderungen der Anrechnungsregelung werde laut Antrag ein zusätzlicher jährlicher Finanzmehrbedarf von ca. 105.000 Euro entstehen.
Die Anpassung der Anrechnungsregelung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff solle sicherstellen, dass kein blinder oder taubblinder Mensch durch die Änderungen ein geringeres Blindengeld erhält.