Anpassung des Ausbildungs- und Arbeitsrechts für Geflüchtete aus Afghanistan

Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Kriegssituation in Afghanistan zur Kenntnis nehmen, Flüchtlinge nicht länger das Recht auf Ausbildung verwehren"  wurde mit einer Mehrheit von der CSU, den Freien Wählern und der FDP abgelehnt.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
43
Dagegen gestimmt
89
Enthalten
2
Nicht beteiligt
46
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Der Antrag fordert die Staatsregierung auf,

- die derzeitige dramatische Situation in Afghanistan zur Kenntnis zu nehmen, 

- zu berücksichtigen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Entscheidungen zu Afghanistan ausgesetzt hat,

- zu berücksichtigen, dass die deutsche Botschaft in Kabul auf unbestimmte Zeit keine Termine vergeben, keine Anträge entgegen nehmen und auch keine bisherig beantragten Visa ausstellen kann,

- bei der Genehmigung von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen Flüchtlinge im Klageverfahren den Flüchtlingen im Asylverfahren gleichzustellen sowie

- Geflüchteten aus Afghanistan unabhängig von ihrem Status eine Ausbildungs- oder Arbeitserlaubnis zu gewähren.


Infolge des Anschlages nahe der Deutschen Botschaft in Kabul vom 31.05.2017 mit mehr als 150 Toten hat das BAMF die Ausstellung von Asylbescheiden eingestellt. Dadurch ist der Dauer des Aufenthaltes von afghanischen Asylbewerbern ungewiss. Christine Kammer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) forderte deshalb, dass afghanische Geflüchtete eine Beschäftigungserlaubnis leichter erhalten können sollten, wenn ihr Asylantrag noch nicht anerkannt ist, um eine zeitnahe Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Karl Straub von der CSU verwies darauf, dass die Einstufung der Sicherheitssituation in Afghanistan Aufgabe der Bundesregierung sei, die diese bis Juli 2017 durchgeführt haben wolle, und auf die derzeit gültigen Regelungen zur Vergabe von Beschäftigungserlaubnissen, die in dieser Form so angewendet würden.

Angelika Weikert (SPD) kritisierte die derzeitige Regelung als unzureichend, da es den verschiedenen Ausländerbehörden vor Ort überlassen sei, wie sie mit Asylsuchenden, die sich im Klageprozess finden, umgehen würden. Dies sorge für starke regionale Differenzen in der Behandlung solcher Fälle.