Bayerisches Betreuungsgeldgesetz

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde mit der CSU-Mehrheit angenommen.

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Dafür gestimmt
89
Dagegen gestimmt
69
Enthalten
0
Nicht beteiligt
22
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Peter MeyerPeter MeyerFREIE WÄHLER Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas GoppelThomas GoppelCSU Dafür gestimmt
Portrait von Bernd KränzleBernd KränzleCSU Dafür gestimmt
Portrait von Sepp DürrSepp DürrDIE GRÜNEN Nicht beteiligt
Portrait von Barbara StammBarbara StammCSU Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchusterStefan SchusterSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Harald GüllerHarald GüllerSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Hermann ImhofHermann ImhofCSU Dafür gestimmt
Portrait von Eric BeißwengerEric BeißwengerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Helga Schmitt-BussingerHelga Schmitt-BussingerSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Karl FrellerKarl FrellerCSU Dafür gestimmt
Portrait von Max GibisMax GibisCSU Dafür gestimmt
Portrait von Johannes HintersbergerJohannes HintersbergerCSU Nicht beteiligt
Portrait von Verena OsgyanVerena OsgyanDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Angelika WeikertAngelika WeikertSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Markus SöderMarkus SöderCSU Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig von und zu LerchenfeldLudwig von und zu LerchenfeldCSU Dafür gestimmt
Portrait von Hans RittHans RittCSU Dafür gestimmt
Portrait von Linus FörsterLinus Försterfraktionslos Nicht beteiligt
Portrait von Anton KreitmairAnton KreitmairCSU Dafür gestimmt
Portrait von Judith GerlachJudith GerlachCSU Nicht beteiligt
Portrait von Hans ReichhartHans ReichhartCSU Dafür gestimmt
Portrait von Christine KammChristine KammDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Martin HuberMartin HuberCSU Dafür gestimmt
Portrait von Emilia Franziska MüllerEmilia Franziska MüllerCSU Dafür gestimmt

Im Juli 2015 wurden die §§ 4a – 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – Betreuungsgeld – mit Art. 72 Abs. 2 GG in einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht für "unvereinbar und nichtig" erkärt. Die Zahlung eines Betreuungsgeldes als "Nichtinanspruchnahme bestimmter öffentlich geförderter Maßnahmen" stelle keine Regelung der öffentlichen Fürsorge dar und falle dementsprechend nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Der Gesetzentwurf hat eine sinngemäße Weiterführung des vom Bund eingeführten Betreuungsgeldes zum Ziel. Das Betreuungsgeld soll nahtlos zu den ursprünglich vom Bund vergebenen Leistungen gezahlt werden und kann auch rückwirkend beantragt werden. Die Idee ist, Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita geben, mit einer monatlichen Summe von 150 Euro zu unterstützen. Damit soll eine Wahlfreiheit gewährleistet werden: Kita-Plätze werden öffentlich gefördert und mit der Verabschiedung des Gesetzes die Kinderbetreuung zu Hause ebenfalls, da für diese kein Platz in einer Kita oder einer anderen staatlich geförderten Betreuungseinrichtung in Anspruch genommen wird.
Das Betreuungsgeld steht öffentlich stark in der Kritik. Bei einer von der SPD beantragten Anhörung im Sozialausschuss sprachen sich mehrere Expert*innen gegen das Modell aus.
Kritik kam aus der Opposition. Bemängelt wurde vor allem:

  • die Nicht-Beachtung der massiven Bedenken verschiedener Expert*innen, die bei einer Anhörung im Sozialausschuss geäußert wurden
  • der hohe Personalmangel in Kinderbetreuungsstätten und der Mangel an Kitaplätzen in Bayern, der eine echte Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung zu Hause und in öffentlichen Einrichtungen unmöglich macht
  • die Höhe des Betreuungsgeldes, die ein volles Einkommen nicht ersetzt
  • die Gefahr, dass partnerschaftliche Aufgabenteilung und gleiche Chancen am Arbeitsmarkt für beide Geschlechter durch das Betreuungsgeld verhindert werden
  • die Vergrößerung der Gefahr von Altersarmut durch das Aussetzen in der Berufstätigkeit
  • die Nicht-Berücksichtigung von Alleinerziehenden, die de facto keinen Anspruch auf das Betreuungsgeld haben
  • die Gefahr, dass die in Betreuungseinrichtungen ohnehin schon unterrepräsentierten Kinder von Geflüchteten und Einwanderern nicht in eine Kindertagesstätte gegeben werden und die benötigte frühe Integration und Sprachförderung somit vielleicht nicht gewährleistet wird

Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts zum Betreuungsgeld in Norwegen kommt zu dem Ergebnis, dass das Betreuungsgeld vor allem von Müttern mit Migrationshintergrund, geringem Einkommen und niedrigem Bildungsstand in Anspruch genommen wird. In Familien, in denen sich hauptsächlich die Mutter um die Kindererziehung kümmert, ist die Wahrscheinlichkeit am Höchsten, dass sie auch Betreuungsgeld bezieht. Eltern, die die Kinderbetreuung partnerschaftlich, das heißt ungefähr gleich untereinander aufteilen, nehmen in den seltensten Fällen das Betreuungsgeld in Anspruch.
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