Genetischen und daktyloskopischen Fingerabdruck gleichstellen

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Landtag mit der CSU-Stimmenmehrheit die Gleichstellung des genetischen mit dem daktyloskopischen Fingerabdruck beschlossen.

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
59
Enthalten
0
Nicht beteiligt
41
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Ulrich LeinerUlrich LeinerDIE GRÜNEN710 - Lindau, Sonthofen Dagegen gestimmt
Portrait von Leopold HerzLeopold HerzFREIE WÄHLER710 - Lindau, Sonthofen Nicht beteiligt
Portrait von Eberhard RotterEberhard RotterCSU710 - Lindau, Sonthofen Dafür gestimmt
Portrait von Angelika SchorerAngelika SchorerCSU711 - Marktoberdorf Nicht beteiligt
Portrait von Paul Raphael WengertPaul Raphael WengertSPD711 - Marktoberdorf Nicht beteiligt
Portrait von Klaus HoletschekKlaus HoletschekCSU712 - Memmingen Dafür gestimmt
Portrait von Beate MerkBeate MerkCSU713 - Neu-Ulm Nicht beteiligt

Der von der CSU gestellte Antrag fordert den Freistaat Bayern auf, sich fortlaufend für den auf Bundesebene von Bayern eingebrachten Gesetzesentwurf zur vermehrten Nutzung des genetischen Fingerabdrucks einzusetzen.
Die CSU befürwortete die hohe Effektivität der Analyse des genetischen Fingerabdrucks in der Strafverfolgung. Die Opposition wandte ein, dass diverse DNAs am Tatort eine bedeutende Fehlerquelle seien und es in die Persönlichkeitsrechte der Bürger eingreife.
Die CSU-Regierungsfraktion stimmte geschlossen dafür, die Opposition geschlossen dagegen.