Name | Fraktion | Stimmkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Karl Freller | CSU | Nicht beteiligt | ||
Judith Gerlach | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Christine Kamm | DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Sepp Dürr | DIE GRÜNEN | Nicht beteiligt | ||
Anton Kreitmair | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Markus Söder | CSU | Nicht beteiligt | ||
Eric Beißwenger | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Martin Huber | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Hans Reichhart | CSU | Nicht beteiligt | ||
Hans Ritt | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Linus Förster | fraktionslos | Dafür gestimmt | ||
Verena Osgyan | DIE GRÜNEN | Nicht beteiligt | ||
Barbara Stamm | CSU | Nicht beteiligt | ||
Stefan Schuster | SPD | Dafür gestimmt | ||
Ludwig von und zu Lerchenfeld | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Emilia Franziska Müller | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Harald Güller | SPD | Dafür gestimmt | ||
Hermann Imhof | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Thomas Goppel | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Helga Schmitt-Bussinger | SPD | Dafür gestimmt | ||
Angelika Weikert | SPD | Nicht beteiligt | ||
Johannes Hintersberger | CSU | Nicht beteiligt | ||
Andreas Schalk | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Max Gibis | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Peter Meyer | FREIE WÄHLER | Dafür gestimmt |
Der Dringlichkeitsantrag wurde mit 58 Ja-Stimmen zu 83 Nein-Stimmen abgelehnt.
In ihrem Antrag fordert die SPD eine Ausweitung der Anwendung der sog. "3-plus-2-Regelung” des Aufenthaltsgesetzes (§§ 18a und 60a) in Bayern. Das bayerische Staatsministerium des Inneren, Bau und Verkehr mache es durch restriktive Interpretationen der Gesetzestexte fast unmöglich für integrationswillige Arbeitgeber, diese Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer in Anspruch zu nehmen, so der Antrag.
Die erneuerte Version des Aufenthaltsgesetzes sieht vor, dass Ausländerinnen und Ausländer, die eine Berufsausbildung begonnen haben, die die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen und bei denen keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, eine Duldung für den Zeitraum dieser Ausbildung ausgestellt wird. Darüber hinaus wird nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, im Anschluss eine Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre erteilt, um im erlernten Berufsfeld tätig sein zu können.
Ziel des Antrages war es, das Staatsministerium zum Handeln nach Absicht der Bundesgesetzgeber zu bewegen. Das sei bisher nicht der Fall gewesen. Zum Ausdruck gekommen sei dies in einem innenministeriellen Schreiben vom 1. September, das enge Vorgaben und Maßstäbe für die Anwendung der "3-plus-2-Regelung" aufstelle.
In einem ergänzenden Antrag forderten die Grünen zusätzlich die Rücknahme dieses Schreibens.
Die Freien Wähler nennen in einem eigenen Antrag in Anbetracht der hohen Anzahl an Beschwerden auch die Berichterstattung des Staatsministeriums bzgl. Probleme bei der Umsetzung als notwendige Maßnahme.
Als Grund für die Ablehnung gab die CSU an, eine Lockerung der Regelungen entspreche einer Möglichkeit für Ausländerinnen und Ausländer ohne langfristige Bleibeperspektive, die Aufenthaltsbeendigung zu vermeiden. Man habe bereits genug damit zu tun, Ausländerinnen und Ausländer mit permanenter Bleibeberechtigung effektiv in die Betriebe zu integrieren; die eingeführten Restriktionen seien außerdem durchaus in Übereinstimmung mit der Bundesgesetzgebung.