Verzicht auf Sperrung frei werdender Stellen beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Der Antrag der SPD-Abgeordneten Susann Biedefeld, Stefan Schuster, Dr. Christoph Rabenstein, Reinhold Strobl, Harald Güller, Günther Knoblauch und Dr. Herbert Kränzlein forderte die Staatsregierung auf, im Haushaltsvollzug auf die Sperre frei werdender Stellen nach Art. 6b des Haushaltsgesetzes ab 2017 beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu verzichten. Frei werdende Stellen könnten somit beim ZBFS wieder besetzt werden. Der Art. 6b HG sieht vor, in den Jahren 2017 bis 2022 ganze 1.140 frei werdende Stellen für Beamte, Richter und Arbeitnehmer zu sperren. Die Opposition stimmte geschlossen für, die Regierungsfraktion einheitlich gegen den damit abgelehnten Antrag.

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Dafür gestimmt
65
Dagegen gestimmt
83
Enthalten
0
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Ausschnitt Lobbypapier der bayer. Staatskanzlei

Um eine gut funktionierende Sozialverwaltung in Bayern sicherzustellen, dürften keine weiteren Stellen beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gestrichen werden, forderte der Antrag. Aktuell seien bereits 381 Stellen gesperrt, die Belastungsgrenze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei längst überschritten. Laut laut Art. 6b HG müsste die Sperrung weiterer 158 Stellen folgen. Diese Einsparungen gingen aber mit gravierenden Folgen für die Funktionsfähigkeit des ZBFS einher.

Doris Rauscher (SPD) kritisierte, die Sparpolitik der CSU bürde dem ZBFS kontinuierlich weitere Aufgaben auf, ohne neue Stellen zu schaffen. Das Leistungsspektrum des ZBFS umfasse insgesamt 120 verschiedene Aufgaben. Inklusion, Beratungsangebote, ehrenamtliche Projekte und vieles mehr liefen Gefahr auf der Strecke zu bleiben.

Kerstin Celina (GRÜNE) forderte die Landesregierung auf, die Wiederbesetzungssperre für frei werdende Stellen aufzuheben. Gerade die schwächeren Mitglieder der Gesellschaft würden durch die eingesparten Stellen benachteiligt und belastet. Laut einer externen Organisationsuntersuchung sei das ZBFS aktuell um 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterbesetzt. Der Staat stehe in der Bringschuld, Anträge innerhalb eines akzeptablen Zeitraums zu bearbeiten. Für Empfänger*innen von Betreuungsgeld, ElterngeldPlus, und Teilblindengeld sei dies im Augenblick mit zu langen Wartezeiten verbunden. Die nun zusätzlich geschaffenen 25 Stellen seien bei weitem nicht ausreichend.

Hans Herold (CSU) kündigte an, dass die Regierungsfraktion plane, den Artikel 6b des Haushaltsgesetzes beizubehalten. Das Gesamte im Blickfeld behaltend sei die Landesregierung nicht in der Lage, die geforderten Stellen zu schaffen. Auf besondere politische Ereignisse solle aber flexibel und verantwortungsbewusst reagiert werden. So z.B. im Doppelhaushalt 2017/2018 für fünf neue Stellen für das Amt für Maßregelvollzug und 16 neue Stellen für das Integrationsamt und für die IT-Sicherheit.

Bernhard Pohl (Freie Wähler) übte Kritik am geplanten Festhalten der CSU-Regierung an der Sperre frei werdender Stellen im ZBFS. Dieser Personalabbau spiegele nicht mehr das Bevölkerungswachstum der letzten zehn Jahre wieder. Die CSU zeige keine Anerkennung für die Arbeit der Mitarbeiter*innen des ZBFS. Anerkennung hieße, die Nöte der Betroffenen ernst zu nehmen, ihnen zuzuhören und zu akzeptieren, dass diese Behörde bei einem solchen Personalabbau nicht leistungs- und lebensfähig sei.