Beobachtung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes durch den Verfassungsschutz beenden

Die Grünen-Fraktion fordert den bayrischen Landtag mit ihrem Antrag auf, die Beobachtung der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschistenfaschisten und Antifaschistinnen" (kurz: VVN - BdA) durch den bayrischen Verfassungsschutz zu beenden und sich für die Wiederanerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins auszusprechen.

Für den Antrag stimmte die SPD- und Grünenfraktion während die Regierungsfraktionen (CSU, FW) sowie die FDP und AfD gegen den Antrag stimmten. Der Antrag wurde somit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
52
Dagegen gestimmt
123
Enthalten
0
Nicht beteiligt
30
Abstimmungsverhalten von insgesamt 205 Abgeordneten.

Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem Antrag ein Ende der Beobachtung des Vereins durch den bayrischen Verfassungsschutz. Damit soll erreicht werden, dass der Verein nicht mehr im bayrischen Verfassungsbericht genannt wird. Die Staatsregierung wird zusätzlich aufgefordert, sich auf Bundesebene für den Erhalt der Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung des VVN-BdA sowie die Wiederherstellung der Gemeinnützigkeit der bayrischen Landesvereinigung einzusetzen.

Die Erwähnung im Verfassungsbericht hatte zur Folge, dass der Bundesvereinigung die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt in Berlin entzogen wurde. Damit einher gehen Steuernachzahlungsforderungen in fünfstelliger Höhe, die für die Vereinigung existenzbedrohend seien. Kein Verfassungsschutz eines anderen Bundeslandes komme zu der Einschätzung, dass die VVN-BdA "linksextrem" bzw. "linksextrem beeinflusst" sei. Diese Einschätzung stelle eine persönliche Diffamierung der älteren Mitglieder und Holocaustüberlebenden dar. Seit der Gründung 1947 wurden an zahlreiche Mitglieder hohe Auszeichnungen für ihr Engagement von Bundes- und Landesregierungen verliehen worden. Für die antragstellenden Fraktionen sei klar, dass ein Verein der sich unter anderem

  • für die Erinnerung an die Verbrechen des Nazi-Regimes für die Errichtung von Gedenkstätten und -orten,
  • für die Etablierung einer würdigen Erinnerungskultur und
  • für schulische und außerschulische politische Bildung hinsichtlich des Nationalsozialismus

einsetze und damit ein wichtiges gesellschaftspolitisches Engagement leiste.  Dieses dürfe nicht durch den Entzug der Gemeinnützigkeit gefährdet werden.

Der Antrag wurde mit 123 Nein-Stimmen der Regierungsfraktionen, der FDP und der AfD abgelehnt. Lediglich SPD- und Grünenfraktion stimmten mit 52 Ja-Stimmen für den Antrag.

Der Innenminister von Bayern Joachim Herrmann (CSU) begründet die Ablehnung seiner Fraktion und reagierte damit auch auf die bundesweite Kritik (SPIEGEL ONLINE), die den Fall begleitete. Der bayerische Verfassungsschutz würde nicht aufgrund vager Vermutungen eine Vereinigung beobachten, die Vereinigung sei „die größte linksextremistisch beeinflusste antifaschistische Organisation in Deutschland“. Der VVN-BdA arbeite mit offen verfassungsfeindlichen Kräften zusammen und distanziere sich nicht ausreichend von deren Gewaltbereitschaft. Hermann beruft sich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts in München vom 2. Oktober 2014, welches die Klage (SZ berichtet) des VVN-BdA gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht abwies. Auch eine Berufung gegen dieses Urteil wurde vom Verwaltungsgerichtshof am 07.02.2018 zurückgewiesen. Damit sehe er keinen Anlass sich für einen Wiedererlass der Gemeinnützigkeit einzusetzen.