Mietendeckel

Mit dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung ("Mietendeckel") beschließt das Berliner Abgeordnetenhaus eine gesetzliche Mietenbegrenzung für den Wohnungsmarkt in Berlin.

Der Antrag wurde mit 85 Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Linke angenommen. Die Oppositionsfraktionen FDP, CDU und AfD stimmten mit 64 Nein-Stimmen gegen den Antrag. Es gab auch eine Enthaltung.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
85
Dagegen gestimmt
64
Enthalten
1
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 160 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Andreas KuglerAndreas KuglerSPD Dafür gestimmt
Herzenssache LichtenradeMelanie Kühnemann-GrunowSPD Dafür gestimmt
Portrait von Harald LaatschHarald LaatschAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Joschka LangenbrinckJoschka LangenbrinckSPD Dafür gestimmt
Dr. Maja LasicMaja LasićSPD Dafür gestimmt
Portrait von Stephan LenzStephan LenzCDU Dagegen gestimmt
Portrait von Gunnar N. LindemannGunnar N. LindemannAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Nicole LudwigNicole LudwigDIE GRÜNEN Nicht beteiligt
Marcel LutheFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Benedikt LuxBenedikt LuxDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Sibylle MeisterSibylle MeisterFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Heiko MelzerHeiko MelzerCDU Dagegen gestimmt
Portrait von Herbert MohrHerbert MohrAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Harald MoritzHarald MoritzDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Michael MüllerMichael MüllerSPD Dafür gestimmt
Michail NelkenMichail NelkenDIE LINKE Dafür gestimmt
Gesprächsrunde im EU-Parlament in BrüsselKay Nerstheimerfraktionslos Nicht beteiligt
Portrait von Dieter NeuendorfDieter NeuendorfAfD Dagegen gestimmt
Andreas Otto, MdAAndreas OttoDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Georg PazderskiGeorg PazderskiAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Maik PennMaik PennCDU Dagegen gestimmt
Portrait von Catherina Pieroth-ManelliCatherina Pieroth-ManelliDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Marion PlattaMarion PlattaDIE LINKE Dafür gestimmt
Eva Marie Plonske lächelt in die Kamera. Im Hintergrund sieht man den Eingangsbereich des Abgeordnetenhauses.Eva Marie PlonskeDIE GRÜNEN Nicht beteiligt
Portrait von Ramona PopRamona PopDIE GRÜNEN101 - Mitte WK 1 Nicht beteiligt

Das kontrovers diskutierte Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung ("Mietendeckel") fordert das Berliner Abgeordnetenhaus auf, eine gesetzliche Mietenbegrenzung für den Wohnungsmarkt in Berlin festzulegen. Die Nettokaltmieten sollen sich dabei an den Preisen des Mietspiegels 2013 orientieren.  Man habe sich für 2013 entschieden, da die Mieten aus diesem Jahr noch als nicht überhöht gelten.

Das Gesetz sei eine Reaktion auf die immer weiter steigenden Mieten in Berlin. So gibt es gar Forderungen aus der Zivilgesellschaft nach Enteignungen von Immobilienunternehmen. Erste Abhilfe solle nun der für fünf Jahre geltende Mietendeckel bringen:

  • Der Mietendeckel betrifft alle Wohnungen mit Ausnahme von Sozialwohnungen, Trägerwohnungen, Wohnungen in Wohnheimen und Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden. Auch Wohnungen, die ehemals dauerhaft unbewohnt waren und zu Wohnzwecken renoviert worden sind, betrifft der Mietendeckel nicht.
  • Das Gesetz beschließt, dass Mieten in Mietverhältnissen, die bereits vor dem 18. Juni 2019 (Stichtag) abgeschlossen wurden, auf dem preislichen Stand des Stichtages bleiben. "Wurde vertraglich eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, ist die zu diesem Stichtag geschuldete Miete maßgeblich." (Quelle: Gesetzentwurf)
  • Bei Wohnungen, die nach dem Stichtag erstmals vermietet wurden, wird die zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Miete als Maßstab genommen.
  • Auch bei Wohnungen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wiedervermietet werden, ist es dementsprechend per Gesetz verboten, eine höhere Miete als die eingefrorene zu verlangen.
  • Um sicherzustellen, dass die Mieten verhältnismäßig sind, dürfen die Mieten nicht mehr als 20% über der in der Mietentabelle festgelegten Werte liegen. Entscheidend für den Wert ist dabei das Alter der Wohnung (erstmalige Bezugsfertigkeit) und ob die Wohnung eine Sammelheizung und ein Bad hat.

Die Vermieter:innen müssen den Mieter:innen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Auskunft über die zulässige Miethöhe erteilen. Auch das Bezirksamt kann Auskunft über die zulässige Miethöhe erteilen.  Anders als ursprünglich geplant kann das Bezirksamt die gesetzlichen Mietpreisregelungen nicht rechtlich durchsetzen. Stattdessen müssen Mieter die Einhaltung des Mietendeckels selber juristisch durchsetzen. Nach der Gesetzesänderungen sind Modernisierungen weiterhin möglich, sofern dadurch die Miete nicht um mehr als einen Euro pro Quadratmeter erhöht wird. Vermieter:innen müssen zudem die erhöhte Miete bei der Investitionsbank Berlin melden. Für Verstöße gegen den Mietendeckel kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Der Antrag wurde mit 85 Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Linke angenommen. Die Oppositionsfraktionen FDP, CDU und AfD stimmten mit 64 Nein-Stimmen gegen den Antrag. Lars Düsterhöft von der SPD-Fraktion enthielt sich seiner Stimme.