Mietendeckel

Mit dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung ("Mietendeckel") beschließt das Berliner Abgeordnetenhaus eine gesetzliche Mietenbegrenzung für den Wohnungsmarkt in Berlin.

Der Antrag wurde mit 85 Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Linke angenommen. Die Oppositionsfraktionen FDP, CDU und AfD stimmten mit 64 Nein-Stimmen gegen den Antrag. Es gab auch eine Enthaltung.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
85
Dagegen gestimmt
64
Enthalten
1
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 160 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ülker RadziwillÜlker RadziwillSPD Dafür gestimmt
Portrait von Stefanie RemlingerStefanie RemlingerDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Sven RissmannSven RissmannCDU Dagegen gestimmt
Kristian RonneburgKristian RonneburgDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Raed SalehRaed SalehSPD Dafür gestimmt
Portrait von Robert SchaddachRobert SchaddachSPD Dafür gestimmt
Portrait von Carsten SchatzCarsten SchatzDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Frank ScheermesserFrank ScheermesserAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd SchlömerBernd SchlömerFDP Dagegen gestimmt
Portraitbild Sebastian Schlüsselburg (2021)Sebastian SchlüsselburgDIE LINKE Dafür gestimmt
Poträt von Katrin SchmidbergerKatrin SchmidbergerDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Henner SchmidtHenner SchmidtFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Ines SchmidtInes SchmidtDIE LINKE Dafür gestimmt
Manuela SchmidtManuela SchmidtDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Stephan SchmidtStephan SchmidtCDU Dagegen gestimmt
Portrait von Torsten SchneiderTorsten SchneiderSPD Dafür gestimmt
Portrait von Frank ScholtysekFrank ScholtysekAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Tino SchopfTino SchopfSPD Dafür gestimmt
Portrait von Niklas SchraderNiklas SchraderDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Tom SchreiberTom SchreiberSPD Dafür gestimmt
Katina Schubert ProfilbildKatina SchubertDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Jürn Jakob Schultze-BerndtJürn Jakob Schultze-BerndtCDU Dagegen gestimmt
Tobias Schulze steht lächelnd mit verschränkten Armen hinter dem Geländer einer TreppeTobias SchulzeDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Notker SchweikhardtNotker SchweikhardtDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Thomas SeerigThomas SeerigFDP Dagegen gestimmt

Das kontrovers diskutierte Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung ("Mietendeckel") fordert das Berliner Abgeordnetenhaus auf, eine gesetzliche Mietenbegrenzung für den Wohnungsmarkt in Berlin festzulegen. Die Nettokaltmieten sollen sich dabei an den Preisen des Mietspiegels 2013 orientieren.  Man habe sich für 2013 entschieden, da die Mieten aus diesem Jahr noch als nicht überhöht gelten.

Das Gesetz sei eine Reaktion auf die immer weiter steigenden Mieten in Berlin. So gibt es gar Forderungen aus der Zivilgesellschaft nach Enteignungen von Immobilienunternehmen. Erste Abhilfe solle nun der für fünf Jahre geltende Mietendeckel bringen:

  • Der Mietendeckel betrifft alle Wohnungen mit Ausnahme von Sozialwohnungen, Trägerwohnungen, Wohnungen in Wohnheimen und Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden. Auch Wohnungen, die ehemals dauerhaft unbewohnt waren und zu Wohnzwecken renoviert worden sind, betrifft der Mietendeckel nicht.
  • Das Gesetz beschließt, dass Mieten in Mietverhältnissen, die bereits vor dem 18. Juni 2019 (Stichtag) abgeschlossen wurden, auf dem preislichen Stand des Stichtages bleiben. "Wurde vertraglich eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, ist die zu diesem Stichtag geschuldete Miete maßgeblich." (Quelle: Gesetzentwurf)
  • Bei Wohnungen, die nach dem Stichtag erstmals vermietet wurden, wird die zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Miete als Maßstab genommen.
  • Auch bei Wohnungen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wiedervermietet werden, ist es dementsprechend per Gesetz verboten, eine höhere Miete als die eingefrorene zu verlangen.
  • Um sicherzustellen, dass die Mieten verhältnismäßig sind, dürfen die Mieten nicht mehr als 20% über der in der Mietentabelle festgelegten Werte liegen. Entscheidend für den Wert ist dabei das Alter der Wohnung (erstmalige Bezugsfertigkeit) und ob die Wohnung eine Sammelheizung und ein Bad hat.

Die Vermieter:innen müssen den Mieter:innen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Auskunft über die zulässige Miethöhe erteilen. Auch das Bezirksamt kann Auskunft über die zulässige Miethöhe erteilen.  Anders als ursprünglich geplant kann das Bezirksamt die gesetzlichen Mietpreisregelungen nicht rechtlich durchsetzen. Stattdessen müssen Mieter die Einhaltung des Mietendeckels selber juristisch durchsetzen. Nach der Gesetzesänderungen sind Modernisierungen weiterhin möglich, sofern dadurch die Miete nicht um mehr als einen Euro pro Quadratmeter erhöht wird. Vermieter:innen müssen zudem die erhöhte Miete bei der Investitionsbank Berlin melden. Für Verstöße gegen den Mietendeckel kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Der Antrag wurde mit 85 Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Linke angenommen. Die Oppositionsfraktionen FDP, CDU und AfD stimmten mit 64 Nein-Stimmen gegen den Antrag. Lars Düsterhöft von der SPD-Fraktion enthielt sich seiner Stimme.