Tätigkeiten für Lobbyorganisationen nicht gemeldet

Zahlreiche Abgeordnete verstießen gegen Transparenzvorschriften

Beiratsposten in milliardenschweren Lobbyvereinen, Vorstandsämter bei wirtschaftsnahen Denkfabriken: Zahlreiche Abgeordnete haben nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de und ZEIT ONLINE ihre Nebentätigkeiten nicht beim Bundestagspräsidenten gemeldet, darunter bekannte Politiker:innen. Die Verstöße gegen die Transparenzvorschriften dürften keine spürbaren Konsequenzen nach sich ziehen – wieder einmal. Der Fehler liegt im System. Von Martin Reyher und Christian Fuchs

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 20.05.2021
Deutscher Bundestag

Wenig Zeit? Kurzfassung des Artikels

Abgeordnete, die Funktionen in Unternehmen oder Interessenverbänden ausüben, müssen dies nach den Verhaltensregeln des Bundestags offenlegen. Verstoßen sie dagegen, drohen Ordnungsgelder bis zu einer halben Jahresdiät.

Zahlreiche Parlamentarier:innen sind ihren Transparenzverpflichtungen dennoch nicht nachgekommen, wie gemeinsame Recherchen von abgeordnetenwatch.de und ZEIT ONLINE zeigen. Sie gaben nicht an, dass sie sich in der Führungsebene einer Taiwan-nahen Organisation engagieren, in milliardenschweren Lobbyvereinen, in wirtschaftsnahen Denkfabriken oder als Beiräte in Unternehmensverbänden. Beispiele:

  • Der frühere Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), FDP-Fraktionsvize Michael Theurer und der CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek machten ihre Tätigkeit im Beirat der “Initiative Deutsche Infrastruktur” nicht transparent. In der Lobbyorganisation haben sich "Versicherungen, Versorgungswerke und Pensionskassen” mit einem Anlagevermögen von über 200 Milliarden Euro zusammengeschlossen. Ihren Mitgliedern bietet die Initiative "Zugang zu Netzwerken in Politik und Wirtschaft". Während Theurer und Jarzombek ihre Tätigkeiten nach einer Anfrage nachmeldeten, weigert Ramsauer sich bis heute. Im Gegensatz zur Bundestagsverwaltung, die für die Prüfung von Verstößen zuständig ist, sieht der Ex-Minister keine Veröffentlichungspflicht.
  • Der Grünen-Abgeordnete Cem Özdemir hatte seinen ehrenamtlichen Vorstandsposten in der “Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen” bis zur Anfrage von abgeordnetenwatch.de und ZEIT ONLINE nicht veröffentlicht. Die Lobbyorganisation bringt Wirtschaftsverbände und Unternehmen mit hochrangigen Politiker:innen zusammen, Mitglieder sind Konzerne wie BASF, Bayer sowie Lobbyverbände der Banken- und Tabakwirtschaft. Auch die CSU-Abgeordneten Stefan Müller und Reinhard Brandl machten ihre Tätigkeit im Vorstand der Strukturgesellschaft bzw. im Beirat für Sicherheit und Verteidigung erst verspätet transparent.
  • Ähnlich reagierte Achim Post von der SPD, der im Vorstand des Nah- und Mittelost-Vereins mithilft, Geschäftsanbahnungen von deutschen Unternehmen im Nahen Osten zu fördern.
  • Der CDU-Abgeordnete Ingo Gädechens zeigte seine Mitarbeit im Präsidium des von der Rüstungsindustrie dominierten Vereins “Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik” erst nach einer Anfrage an. Bei dem SPD-Abgeordneten Karl-Heinz Brunner ist der Präsidiumsposten noch immer nicht unter den veröffentlichungspflichtigen Angaben auf der Bundestagsseite zu finden. Bereits in der Vergangenheit hatten Abgeordnete von SPD und FDP ihre Tätigkeit für den Lobbyverein nicht kenntlich gemacht.
  • Auf der Bundestagsseite von Olav Gutting (CDU) war nicht ersichtlich, dass er sich im Beirat der Lobbyorganisation "Bundesverband mittelständische Wirtschaft" sowie im Vorstand des Deutsch-Georgischen Forums engagiert. Gutting meldete beides nach. In dem deutsch-georgischen Freundschaftsverein sind auch andere Bundestagsabgeordnete wie beispielsweise Josef Rief (CDU) aktiv. Der Haushaltspolitiker und Landwirt hat das Ehrenamt bis heute nicht auf seiner Bundestagsseite angegeben, ebenso wenig wie seinen Posten als “Finanzvorstand” für die Taiwan-nahe “Weltliga für Demokratie und Freiheit”.

Warum die Abgeordneten den Transparenzpflichten nicht nachkamen – ob vorsätzlich, aus Versehen oder weil sie angesichts von zahlreichen Nebentätigkeiten den Überblick verloren haben – ist schwer zu beurteilen. Zahlreiche Abgeordnete beriefen sich darauf, dass ihre Tätigkeiten ehrenamtlich und nicht vergütet seien. Dies ist wenig überzeugend: Selbst neue Bundestagsmitglieder wissen, dass eine Anzeigepflicht auch bei Ehrenämtern und Tätigkeiten ohne Bezahlung besteht. Zu Beginn ihrer Mandatszeit erhalten sie vom Bundestagspräsidenten eine entsprechende Broschüre. Haben Abgeordnete dennoch Zweifel, wie mit einer Nebentätigkeit zu verfahren ist, müssen sie sich laut Verhaltensregeln beim Präsidenten kundig machen.

Für den laxen Umgang mit den Transparenzvorschriften dürfte es vor allem eine Ursache geben. Über die Jahre haben Abgeordnete die Erfahrung machen können, dass es weitgehend egal ist, ob sie sich an die Verhaltensregeln halten oder nicht. Spürbare Konsequenzen waren meist nicht zu befürchten, wie sich am Beispiel des CSU-Abgeordneten Max Straubinger zeigt. Der langjährige Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe hatte Einkünfte aus mehreren Nebentätigkeiten wiederholt erst mit großer, teils jahrelanger Verspätung gemeldet. Erst nach vielen Jahren wurde er vom Bundestag zur Einhaltung der Regeln aufgefordert. Die wiederholten Verstöße Straubingers wurden in einer Drucksache veröffentlicht – weitergehende Sanktionen wie zum Beispiel ein Ordnungsgeld gab es nicht.

Dass der Bundestag die Parlamentarier:innen trotz schwerwiegender Verstöße oftmals mit Samthandschuhen anfasst, hat einen systemischen Grund: Der Parlamentspräsident ist nach seinem Selbstverständnis immer auch oberster Interessenvertreter der Abgeordneten, zum Beispiel wenn es darum geht, die Kolleg:innen gegenüber Regierung, Öffentlichkeit und Medien in Schutz zu nehmen.

Diese große Nähe zwischen Kontrolleuren und Kontrollierten brachte dem Bundestag gerade erst eine Rüge des Europarats ein. Er könne die Abgeordneten gar nicht "wirksam kontrollieren und notfalls kritisieren", bemängeln die Expert:innen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) in einem Bericht. Es gäbe gravierende Mängel bei der Kontrolle und Durchsetzung der Regeln für Abgeordnete. Die Maßnahmen des Parlaments, zum Beispiel Ordnungsgelder bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln und mehr Personal in der Verwaltung, gehen den EU-Korruptionswächter:innen nicht weit genug, um eine “effektive Kontrolle und Durchsetzung der Regeln für Abgeordnete zu gewährleisten”.

Derzeit berät der Bundestag zwar über eine inhaltliche Verschärfung der Transparenzvorschriften, durch die zum Beispiel bezahlte Lobbytätigkeiten verboten werden sollen. Alles beim alten bleibt dagegen bei den Sanktionen und den unzureichenden Kontrollmechanismen.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Bundestag die Forderungen des Europarates ignoriert.

Die Antwort kam per Anwaltsschreiben. Er habe seine Anzeigepflichten gegenüber dem Bundestag stets "nach bestem Wissen und Gewissen" erfüllt, ließ der CDU-Bundestagsabgeordnete Joachim Pfeiffer kürzlich über seinen Medienanwalt Christian Schertz ausrichten. Es seien keine Verfehlungen festzustellen, ein "Berichterstattungsanlass" lasse sich gegenwärtig nicht erkennen.

Das Schreiben, mit dem Pfeiffer Mitte April auf eine Presseanfrage von abgeordnetenwatch.de zu seinen Nebentätigkeiten reagierte, sollte wohl soviel bedeuten wie: Bitte gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen. Doch zu sehen gab es einiges.

Geschäftsbeziehungen jahrelang nicht sichtbar

Einige Tage zuvor waren auf der Bundestagsseite des CDU-Abgeordneten 23 namentlich nicht genannte Kunden seiner Consultingfirma Maconso GmbH nachgetragen worden. Für manche hatte Pfeiffer nur in einem Jahr gearbeitet, für andere die gesamte Legislaturperiode. Warum aber erschienen die Geschäftsbeziehungen erst jetzt, mit teilweise mehreren Jahren Verspätung, obwohl Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten nach den Verhaltensregeln des Bundestags innerhalb von drei Monaten melden müssen? Die Bundestagsverwaltung, die für die Prüfung von Nebentätigkeiten zuständig ist, wollte zu dem Vorgang ebenfalls keine konkreten Angaben machen. Dem stände die "Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten" entgegen, teilte ein Sprecher mit.

Joachim Pfeiffer ist nicht der einzige Abgeordnete im Deutschen Bundestag, bei dem Angaben zu Nebentätigkeiten über lange Zeit nicht sichtbar waren. Just in dieser Woche wurde bekannt, dass die Grünen-Abgeordnete Annalena Baerbock Nebeneinkünfte in Höhe von rund 25.000 Euro aus ihrer Tätigkeit als Parteivorsitzende erst nach langer Zeit beim Bundestag gemeldet hatte.

Gemeinsame Recherchen von abgeordnetenwatch.de und ZEIT ONLINE zeigen nun, dass zahlreiche Parlamentarier:innen wohl gegen die Transparenzpflichten des Bundestages verstoßen haben. Sie gaben nicht an, dass sie sich in der Führungsebene einer Taiwan-nahen Organisation engagieren, in milliardenschweren Lobbyvereinen, in wirtschaftsnahen Denkfabriken oder als Beiräte in Unternehmensverbänden.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble
Nach seinem Selbstverständnis ist der Bundestagspräsident oberster Interessenvertreter der Abgeordneten. Gleichzeitig muss Wolfgang Schäuble (CDU) Pflichtverstöße seiner Parlamentskolleg:innen prüfen und ahnden. Der Interessenkonflikt wurde jüngst vom Europarat kritisiert.

Zu den bekannt gewordenen Fällen der Maskenaffäre und der Aserbaidschan-Affäre in der CDU/CSU-Fraktion finden sich weitere Unionspolitiker, die ebenfalls nicht alle ihre Nebentätigkeiten gemeldet hatten. Aber auch Parlamentarier der Grünen, der SPD und von der FDP sind betroffen. 13 Parlamentarier:innen meldeten Nebentätigkeiten beim Bundestagspräsidenten nach, als sie von abgeordnetenwatch.de und ZEIT ONLINE darauf angesprochen worden waren. Andere taten dies nicht.

Die Verhaltensregeln des Bundestags verpflichten Abgeordnete, transparent zu machen, für wen sie neben dem Mandat noch arbeiten. Allerdings wurde bislang nicht sehr gründlich kontrolliert, ob sich die Parlamentarier auch an diese Regeln halten.

Lobbyverein bietet Zugang zu "Netzwerken in der Politik". Im Beirat: Mehrere Abgeordnete

Ein Betätigungsfeld von Bundestagsabgeordneten ist zum Beispiel eine Lobbyorganisation mit dem unscheinbaren Namen "Initiative Deutsche Infrastruktur". Dort haben sich "Versicherungen, Versorgungswerke und Pensionskassen" mit einem Anlagevermögen von über 200 Milliarden Euro zusammengeschlossen. Ihren Mitgliedern bietet die Initiative "Zugang zu Netzwerken in Politik und Wirtschaft", und das ist vermutlich nicht zu viel versprochen. Denn dem Beirat der Initiative gehören zahlreiche Bundestagsabgeordnete an, unter ihnen der frühere Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), FDP-Fraktionsvize Michael Theurer und der CDU-Politiker Thomas Jarzombek. Auf ihrer Bundestagsseite war von dem Posten bislang nichts zu sehen.

Theurer behauptete zunächst, die unvergütete Tätigkeit sei gar nicht veröffentlichungspflichtig. Wenig später meldete er sie dann doch beim Bundestagspräsidenten nach, ebenso Jarzombek. Beide taten gut daran. Denn nach Einschätzung der Parlamentsverwaltung ist eine Mitgliedschaft in diesem Gremium nach den Verhaltensregeln sehr wohl anzuzeigen, wie ein Bundestagssprecher auf Anfrage mitteilte. Mit anderen Worten: Parlamentarier:innen, die dies unterlassen, verstoßen gegen die Transparenzpflichten.

Ein solcher Abgeordneter ist Peter Ramsauer. Seit Wochen weigert sich der Ex-Minister, seinen Beiratsposten bei der "Initiative Deutsche Infrastruktur" an den Bundestagspräsidenten zu melden. Es bestehe keine Anzeigepflicht, behauptet Ramsauer – entgegen der Rechtsauffassung der Parlamentsverwaltung. Spürbare Konsequenzen hatte das bislang nicht.

Ex-Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU)
Hält seine Beiratstätigkeit für die Lobbyorganisation "Initiative Deutsche Infrastruktur" für nicht meldepflichtig: Ex-Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Die Bundestagsverwaltung, zuständig für die Prüfung von Nebentätigkeiten, kommt zu einer anderen Einschätzung.

Auch der Grüne Cem Özdemir hatte seinen ehrenamtlichen Vorstandsposten in einer Lobbyorganisation bis zur Anfrage von abgeordnetenwatch.de und ZEIT ONLINE nicht veröffentlicht. Die "Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen" bringt Wirtschaftsverbände und Unternehmen mit hochrangigen Politiker:innen zusammen, Mitglieder sind Konzerne wie BASF, Bayer sowie Lobbyverbände der Banken- und Tabakwirtschaft. Özdemir bedankte sich für den Hinweis und meldete die Tätigkeit bei der Bundestagsverwaltung nach. Dies taten auch die CSU-Abgeordneten Stefan Müller und Reinhard Brandl. Der eine sitzt im Vorstand der Strukturgesellschaft, der andere leitet den Beirat für Sicherheit und Verteidigung. Beide räumten einen Fehler ein.

Tätigkeiten für einen Rüstungslobbyverein werden immer wieder vergessen

Ähnlich reagierte Achim Post von der SPD. Er hilft im Vorstand des Nah- und Mittelost-Vereins mit, Geschäftsanbahnungen von deutschen Unternehmen im Nahen Osten zu fördern. "Dass diese Funktion nicht auf seiner Bundestagsseite aufgeführt war, stellt ein Versehen dar", schreibt sein Büro, "herzlichen Dank für den Hinweis." Auch sein Parteikollege Karl-Heinz Brunner (SPD) und der CDU-Abgeordnete Ingo Gädechens zeigten ihre Mitarbeit im Präsidium des Lobbyvereins "Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik" erst nach einer Anfrage an. Präsidiumsposten in dem von der Rüstungsindustrie dominierten Verein werden von Abgeordneten des Öfteren mal vergessen: Schon früher mussten Politiker:innen von SPD und FDP daran erinnert werden, ihren Offenlegungspflichten nachzukommen.

Was Abgeordnete angeben müssen

Abgeordnete, die Funktionen in Unternehmen oder Verbänden ausüben, müssen dies nach den Verhaltensregeln des Bundestags offenlegen. Erhalten sie Geld, muss auch dies in einer von zehn Gehaltsstufen im Internet angegeben werden. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder bis zu einer halben Jahresdiät, eine Geldstrafe wurde bislang erst einmal verhängt.

Gegen die Verhaltensregeln verstießen zudem Mario Brandenburg (FDP) und Olav Gutting von der CDU. Brandenburg meldete seinen Beiratsposten im "Verband 3DDruck e.V." auf Anfrage nach, Gutting seine Tätigkeiten im Bundesverband mittelständische Wirtschaft sowie im Deutsch-Georgischen Forum. In diesem Freundschaftsverein sind weitere Abgeordnete aktiv, darunter Josef Rief (CDU). Der Haushaltspolitiker und Landwirt hat dieses Ehrenamt bis heute nicht transparent gemacht. Ebenso wenig wie sein Engagement für die Taiwan-nahe "Weltliga für Demokratie und Freiheit". Zugleich äußerte sich Rief aber wiederholt und positiv zur Politik des asiatischen Inselstaats.

Jahrelang gegen Transparenzpflichten verstoßen. Strafe: Die Veröffentlichung des Vorgangs in einer Drucksache

Warum die Abgeordneten den Transparenzpflichten nicht nachkamen – ob vorsätzlich, aus Versehen oder weil sie angesichts von zahlreichen Nebentätigkeiten den Überblick verloren haben – ist schwer zu beurteilen. Zahlreiche Abgeordnete beriefen sich darauf, dass ihre Tätigkeiten ehrenamtlich seien und nicht vergütet würden. Doch das ist wenig überzeugend: Selbst neue Bundestagsmitglieder wissen, dass eine Anzeigepflicht auch bei Ehrenämtern und Tätigkeiten ohne Bezahlung besteht. Zu Beginn ihrer Mandatszeit erhalten sie vom Bundestagspräsidenten eine entsprechende Broschüre. Haben Abgeordnete Zweifel, wie mit einer Tätigkeit umzugehen ist, müssen sie sich laut Verhaltensregeln beim Präsidenten kundig machen.

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Erstmals im Bundestag sitzt zum Beispiel der FDP-Politiker Thomas Hacker, der nebenher als Berater tätig ist. Ende April tauchten auf Hackers Bundestagsseite plötzlich Beratungshonorare der Jahre 2019 und 2020 auf, dabei müssen Einkünfte innerhalb von drei Monaten nach Zahlungseingang gemeldet werden. Auf mehrfache Anfrage, warum die mindestens 26.500 Euro erst jetzt veröffentlicht wurden, reagierte der FDP-Abgeordnete nicht. [inzwischen hat sich Hacker zu Wort gemeldet, s. Nachtrag]

Für den laxen Umgang vieler Parlamentarier:innen mit den Transparenzvorschriften dürfte es vor allem eine Ursache geben: Über die Jahre haben Abgeordnete die Erfahrung machen können, dass es weitgehend egal ist, ob sie sich an die Verhaltensregeln halten oder nicht. Spürbare Konsequenzen, so die Erkenntnis, sind nicht zu befürchten.

Max Straubinger (CSU), Rüge durch den Bundestagspräsidenten
Meldete Nebentätigkeiten jahrelang mit teils großer Verspätung: Der CSU-Abgeordnete Max Straubinger. Seine wiederholten Pflichtverstöße veröffentlichte der Bundestagspräsident 2020 in einer Drucksache.

Dass der Bundestagspräsident selbst bei wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensregeln gerne mal ein Auge zudrückt, zeigt sich am Beispiel des CSU-Abgeordneten Max Straubinger. Bei ihm war die Einhaltung der Transparenzpflichten lange Zeit eher Ausnahme als Regel. Anfangs überschritt Straubinger die Meldefrist für seinen Verdienst als Generalvertreter der Allianz-Versicherung, als Landwirt und als Berater eines Sparkassenverbandes um einige Monate, später waren es teilweise mehrere Jahre. Erst Ende 2018 habe Wolfgang Schäubles Verwaltung dies moniert, berichtete der langjährige Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Straubingers notorische Verstöße fanden schließlich im März 2020 in Form der Bundestagsdrucksache 19/17700 den Weg an die Öffentlichkeit. Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble listet darin mehr als ein Dutzend Fristüberschreitungen zwischen 2011 und 2019 auf. In diesem Zeitraum gab es kein einziges Jahr, in dem Straubinger nicht gegen die Anzeigefrist verstieß. Nicht einmal auf vier schriftliche Hinweise zur Fristwahrung habe er zuletzt reagiert, vermerkte Schäuble. Dennoch fiel das Strafmaß äußerst milde aus: Außer der Veröffentlichung des Vergehens in der Drucksache bekam der CSU-Politiker keine weiteren Konsequenzen zu spüren.

Der frühere SPD-Abgeordnete Otto Schily
Nur selten werden Verstöße gegen die Verhaltensregeln gerügt - so wie bei Otto Schily im Jahr 2008.

Andere Abgeordnete kamen trotz gravierender Verstöße gegen die Verhaltensregeln genauso glimpflich davon. Recherchen von abgeordnetenwatch.de zeigen, dass bisher insgesamt nur neun Parlamentarier:innen eine öffentliche Verwarnung durch das Bundestagspräsidium erhielten, seitdem die Vorgaben 2005 verschärft worden waren. Unter ihnen: der frühere Bundesinnenminister Otto Schily. Der SPD-Politiker hatte sich beharrlich geweigert, seine Einkünfte als Rechtsanwalt transparent zu machen.

Interne Verwarnungen, die niedrigste von drei Sanktionsstufen, wurden auch ausgesprochen. Doch der Bundestag hält deren Zahl geheim. abgeordnetenwatch.de musste deswegen im Oktober 2018 gegen Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble klagen, der die Veröffentlichung bisher bremste. Im vergangenen Februar verpflichtete das Berliner Verwaltungsgericht den Bundestag zur Herausgabe entsprechender Unterlagen. Dem ist Schäubles Verwaltung bislang noch nicht nachgekommen.

Frühere CDU-Abgeordnete Karin Strenz
Musste als bislang einzige ein Ordnungsgeld zahlen: Die kürzlich verstorbene CDU-Abgeordnete Karin Strenz.

Eigentlich könnte der Bundestag weitaus schärfere Strafen verhängen, um die Regeln durchzusetzen. Das ist bisher nur einmal geschehen: Im Januar 2019 legte das Bundestagspräsidium gegen die CDU-Abgeordnete Karin Strenz ein Ordnungsgeld in Höhe von rund 20.000 Euro fest, möglich gewesen wäre das dreifache. Die im März 2021 verstorbene Politikerin hatte Einkünfte aus einer Lobbytätigkeit für das autokratische Regime Aserbaidschans vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelte wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gegen Strenz.

Dass der Bundestagspräsident die Abgeordneten trotz schwerwiegender Verstöße oftmals mit Samthandschuhen anfasst, hat einen systemischen Grund. Der Präsident ist nach seinem Selbstverständnis immer auch oberster Interessenvertreter der Abgeordneten, zum Beispiel wenn es darum geht, die Kolleg:innen gegenüber Regierung, Öffentlichkeit und Medien in Schutz zu nehmen.

Was sind die Verhaltensregeln des hohen Hauses eigentlich wert?

Die große Nähe zwischen Kontrolleuren und Kontrollierten hat dem Bundestag gerade erst eine Rüge des Europarats eingebracht. Die Verwaltung, die dem Präsidenten unterstellt ist, könne die Abgeordneten gar nicht "wirksam kontrollieren und notfalls kritisieren", bemängeln die Expert:innen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) in einem Bericht. Die Maßnahmen des Parlaments, Ordnungsgelder zu verhängen oder mehr Personal einzusetzen, um den Fällen nachzugehen, gingen nicht weit genug. Stattdessen empfehlen die Korruptionswächter eine unabhängige Kontroll-Kommission.

Die Frage ist, was die Verhaltensregeln des hohen Hauses eigentlich wert sind, wenn viele sie missachten – nicht zuletzt, weil abschreckende Sanktionen ausbleiben. Zwar arbeitet der Bundestag derzeit an einer Verschärfung der Transparenzregeln, durch die zum Beispiel bezahlte Lobbyjobs verboten würden. Doch die unzureichenden Kontrollmechanismen bleiben wohl bestehen. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Bundestag die Forderungen des Europarates ignoriert.

Hermann Otto Solms (FDP)
Dass der FDP-Abgeordnete Hermann Otto Solms im Beirat einer Lobbyagentur sitzt, erfährt man auf seiner Bundestagsseite nicht. Grund: Eine Transparenzlücke. Denn die Agentur ist rechtlich kein Unternehmen und deshalb nicht anzeigepflichtig.

Dass manche Nebentätigkeiten für die Öffentlichkeit nicht sichtbar werden, liegt auch an einer Transparenzlücke. So geht der Bundestagsvizepräsident a.D. und aktuelle Alterspräsident des Parlaments, Hermann-Otto Solms (FDP), seit vielen Jahren einer Beiratstätigkeit bei der Berliner Unternehmensberatung Thelen Consult nach. Firmengründer Friedrich Thelen vertritt nach eigenen Angaben "Unternehmen auf dem politischen Parkett" und verschafft seinen Kunden "auf höchster Ebene Gehör". Doch Solms' Tätigkeit für den professionellen Kontaktvermittler taucht auf seiner Bundestagsseite nicht auf.

Prüfen, richten, sanktionieren

Zuständig für die Prüfung möglicher Pflichtverstöße ist die Bundestagsverwaltung, die dem Präsidenten untersteht. In einem "minder schweren Fall bzw. leichter Fahrlässigkeit" wird der oder die Abgeordnete intern ermahnt. In darüber hinausgehenden Fällen stellt das Bundestagspräsidium nach Anhörung des betroffenen Mitglieds fest, ob ein Pflichtverstoß vorliegt. Mögliche Sanktionen sind eine Veröffentlichung des Verstoßes sowie ein Ordnungsgeld von bis zu 60.000 Euro.

Auf Nachfrage erklärt der FDP-Politiker, die Firma sei nur eine "Plattform für Diskussionsrunden mit Politikern", seine Mitwirkung unentgeltlich, man habe seit längerer Zeit nicht mehr getagt. "Ich halte daher diese Funktion auch nicht für veröffentlichungspflichtig." Zwischen 2005 und 2013 hatte der FDP-Politiker die Tätigkeit noch in seinem Bundestagsprofil aufgeführt. "Aus reiner Vorsicht", sagt er heute.

Die Bundestagsverwaltung teilt auf Anfrage mit, dass Solms die Tätigkeit für den Interessenvertreter nicht angeben müsse. Da Thelen-Consult als eingetragener Kaufmann (e.K.) geführt werde, handele es sich lediglich um eine natürliche Person. Veröffentlicht werden müssen nur Posten in Unternehmen. Thelens Lobbyagentur fällt also aufgrund einer Regelungslücke durchs Raster.

Zurück noch einmal zu Joachim Pfeiffer, dem CDU-Abgeordneten, der Presseanfragen zu Nebentätigkeiten von einem Medienanwalt beantworten lässt. Im April meldete er nicht nur 23 Geschäftspartner nach, sondern trat auch als energiepolitischer Sprecher der Fraktion zurück. Und er kündigte überraschend an, nach fast 20 Jahren nicht wieder für den Bundestag zu kandidieren. Pfeiffer begründete dies unter anderem mit der Einführung eines Verhaltenskodex durch die Fraktionsführung von CDU und CSU. Durch den Kodex würden unternehmerische Tätigkeiten neben dem Mandat für Führungspositionen in der Fraktion "de facto ausgeschlossen", klagte er in einer Mitteilung. Vom Herbst an hat Pfeiffer nun mehr Zeit, sich um seine vielen Auftraggeber aus der Wirtschaft zu kümmern.

Der Mitverfasser des Textes, Christian Fuchs, ist Autor bei der Wochenzeitung DIE ZEIT.

Berichterstattung zur Recherche:

  • ZEIT ONLINE: Nebentätigkeit: Bundestag. Zahlreiche Abgeordnete von CDU, SPD, FDP und Grünen haben ihre Nebenjobs bei Lobbyorganisationen nicht angemeldet. Doch ihnen passiert: fast nichts.

Nachtrag: Nach Veröffentlichung dieses Artikels teilte Thomas Hacker mit, dass nach seinem Einzug in den Bundestag der sozialversicherungsrechtliche Status seiner Beratungstätigkeit geklärt werden musste. Nach Abschluss des Klageverfahrens im März 2021 sei unmittelbar die Meldung an die Verwaltung an den Deutschen Bundestag erfolgt. Die Bundestagsverwaltung erklärte auf Anfrage, dass der sozialversicherungspflichtige Status für die Anzeigepflicht von Nebeneinkünften nur indirekt von Relevanz sei. Von ihm hänge lediglich ab, ob die erlangten und ggfs. meldepflichtigen Bruttozuflüsse etwas höher ausfallen. Dies ist dann der Fall, wenn auf die Honorare zusätzlich sozialversicherungsrechtliche Abgaben zu zahlen sind. Unter Umständen kann sich dadurch die Gehaltsstufe ändern, die ein Abgeordneter anzeigen muss. Unstrittig sei aber, dass Bruttoeinkünfte unter Berücksichtigung der Fristen in dem Moment zu melden sind, in dem sie auf dem Konto eingehen. Hierbei spielt keine Rolle, ob der sozialversicherungspflichtige Status Gegenstand einer gerichtlichen Klärung ist. - In einer vorherigen Version des Artikels hatten wir davon geschrieben, dass die von Thomas Hacker nachgemeldeten Honorare mindestens 34.500 Euro betragen habe. Hier ist uns ein Fehler unterlaufen, den wir zu entschuldigen bitten. Tatsächlich lagen die nachgemeldeten Honorare bei mindestens 26.500 Euro. Wir haben dies korrigiert. Unterdessen hat der Nordbayerische Kurier darauf hingewiesen, dass der FDP-Politiker auch Einkünfte als Mitglied im Stadtrat von Bayreuth mit Verspätung meldete. Von 2018 bis 2020 erhielt Hacker laut Eigenauskunft auf der Bundestagsseite jeweils zwischen 15.000 und 30.000 Euro pro Jahr. Diese Angaben waren erst Ende April 2021 auf Hackers Abgeordnetenprofil veröffentlicht worden. Gegenüber dem Nordbayerischen Kurier hatte Hacker eine eigentümliche Erklärung: Hätte er jährlich nur seine Stadtratseinkünfte gemeldet, hätte es so ausgesehen, als hätte er keine weiteren Nebeneinkünfte gehabt.

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