Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Kornelia Möller | DIE LINKE | Nicht beteiligt | ||
Elke Reinke | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Ute Koczy | DIE GRÜNEN | Dagegen gestimmt | ||
Wolfgang Strengmann-Kuhn | DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Werner Dreibus | DIE LINKE | Nicht beteiligt | ||
Burkhardt Müller-Sönksen | FDP | Dafür gestimmt | ||
Franz Müntefering | SPD | Dafür gestimmt | ||
Ulla Jelpke | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Hüseyin Aydin | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Dorothee Bär | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Monika Knoche | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Norman Paech | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Dorothée Menzner | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Michael Leutert | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Heidrun Bluhm-Förster | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Marion Seib | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Franz-Josef Jung | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Lutz Heilmann | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Lukrezia Luise Jochimsen | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Volker Schneider | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Edmund Geisen | FDP | Dafür gestimmt | ||
Hans-Kurt Hill | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Wolfgang Wodarg | SPD | 1 - Flensburg - Schleswig | Dafür gestimmt | |
Grietje Staffelt | DIE GRÜNEN | 1 - Flensburg - Schleswig | Nicht beteiligt | |
Wolfgang Börnsen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dafür gestimmt |
Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.
Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.
Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.
Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut