Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Wolfgang GerhardtWolfgang GerhardtFDP177 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Portrait von Martin GersterMartin GersterSPD293 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Eberhard GiengerEberhard GiengerCDU/CSU267 - Neckar-Zaber Dafür gestimmt
Portrait von Iris GleickeIris GleickeSPD198 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen Dagegen gestimmt
Portrait von Michael GlosMichael GlosCDU/CSU251 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Günter GloserGünter GloserSPD245 - Nürnberg-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Michael GoldmannHans-Michael GoldmannFDP26 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Diana GolzeDiana GolzeDIE LINKE60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dagegen gestimmt
Portrait von Josef GöppelJosef GöppelCDU/CSU242 - Ansbach Dafür gestimmt
Portrait von Katrin Göring-EckardtKatrin Göring-EckardtDIE GRÜNEN194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Peter GötzPeter GötzCDU/CSU274 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang GötzerWolfgang GötzerCDU/CSU229 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Renate GradistanacRenate GradistanacSPD281 - Calw Dagegen gestimmt
Portrait von Angelika GrafAngelika GrafSPD224 - Rosenheim Dagegen gestimmt
Portrait von Ute GranoldUte GranoldCDU/CSU207 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Dieter GrasedieckDieter GrasedieckSPD126 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Portrait von Monika GriefahnMonika GriefahnSPD36 - Soltau-Fallingbostel - Winsen L. Dagegen gestimmt
Kerstin Griese MdBKerstin GrieseSPD106 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard GrindelReinhard GrindelCDU/CSU35 - Rotenburg - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Hermann GröheHermann GröheCDU/CSU109 - Neuss I Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele GronebergGabriele GronebergSPD33 - Cloppenburg - Vechta Dagegen gestimmt
Portrait von Achim GroßmannAchim GroßmannSPD89 - Kreis Aachen Dagegen gestimmt
Portrait von Michael Grosse-BrömerMichael Grosse-BrömerCDU/CSU36 - Soltau-Fallingbostel - Winsen L. Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang GrotthausWolfgang GrotthausSPD118 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Markus GrübelMarkus GrübelCDU/CSU262 - Esslingen Dafür gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut