Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Barbara HendricksBarbara HendricksSPD113 - Kleve Nicht beteiligt
Portrait von Michael HennrichMichael HennrichCDU/CSU263 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HerlitziusBettina HerlitziusDIE GRÜNEN89 - Kreis Aachen Dagegen gestimmt
Portrait von Winfried HermannWinfried HermannDIE GRÜNEN291 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen HerrmannJürgen HerrmannCDU/CSU137 - Höxter - Lippe II Dafür gestimmt
Portrait von Gustav HerzogGustav HerzogSPD211 - Kaiserslautern Dagegen gestimmt
Portrait von Petra HeßPetra HeßSPD193 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Peter HettlichPeter HettlichDIE GRÜNEN163 - Döbeln - Mittweida - Meißen II Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd HeynemannBernd HeynemannCDU/CSU69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Kurt HillHans-Kurt HillDIE LINKE Dagegen gestimmt
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan HilsbergStephan HilsbergSPD65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Ernst HinskenErnst HinskenCDU/CSU232 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Peter HintzePeter HintzeCDU/CSU103 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Petra HinzPetra HinzSPD121 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Priska HinzPriska HinzDIE GRÜNEN174 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Portrait von Nele HirschNele HirschDIE LINKE193 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU191 - Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Robert HochbaumRobert HochbaumCDU/CSU168 - Vogtland - Plauen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus HofbauerKlaus HofbauerCDU/CSU235 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Gerd HöferGerd HöferSPD172 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Elke HoffElke HoffFDP199 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Iris HoffmannIris HoffmannSPD12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike Höfken-DeipenbrockUlrike Höfken-DeipenbrockDIE GRÜNEN204 - Bitburg Dafür gestimmt
Portrait von Frank HofmannFrank HofmannSPD251 - Schweinfurt Dagegen gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut