Erbschaftssteuerreform

Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag eine Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Begünstigt wird die sog. "Kernfamilie", entferntere Verwandte können als Verlierer angesehen werden.

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Dafür gestimmt
383
Dagegen gestimmt
168
Enthalten
3
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Ute KoczyUte KoczyDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Edmund GeisenEdmund GeisenFDP Nicht beteiligt
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Franz MünteferingFranz MünteferingSPD Dafür gestimmt
Portrait von Monika KnocheMonika KnocheDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Werner DreibusWerner DreibusDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Burkhardt Müller-SönksenBurkhardt Müller-SönksenFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang Strengmann-KuhnWolfgang Strengmann-KuhnDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Michael LeutertMichael LeutertDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Lutz HeilmannLutz HeilmannDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Marion SeibMarion SeibCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Hüseyin AydinHüseyin AydinDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Kornelia MöllerKornelia MöllerDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Lukrezia Luise JochimsenLukrezia Luise JochimsenDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Dorothée MenznerDorothée MenznerDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Franz-Josef JungFranz-Josef JungCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Norman PaechNorman PaechDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Volker SchneiderVolker SchneiderDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Kurt HillHans-Kurt HillDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Elke ReinkeElke ReinkeDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Grietje StaffeltGrietje StaffeltDIE GRÜNEN1 - Flensburg - Schleswig Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang WodargWolfgang WodargSPD1 - Flensburg - Schleswig Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang BörnsenWolfgang BörnsenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt

Die Reform der Erbschaftssteuer war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, wonach die derzeitige Besteuerung von Erbschaften verfassungswidrig sei. Bisher gilt für Immobilienvermögen eine sehr uneinheitliche Erbschaftsteuer, die oft deutlich niedriger ausfällt als für Bargeld oder Wertpapiere. Kernpunkte der Erbschaftssteuerreform sind:

Begünstigung der Kernfamilie: Keine Erbschaftssteuer fällt an, wenn eine Witwe, ein Witwer oder die Kinder ein vererbtes Haus oder eine Wohnung mindestens 10 Jahre lang selbst nutzen, unabhängig von der Größe der Immobilie. In diesem Zeitraum darf es zu keiner Vermietung, keiner Verpachtung, keinem Verkauf und keiner Nutzung des vererbten Wohneigentums als Zweitwohnsitz kommen. Für Kinder gilt allerdings die Einschränkung, dass die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf. Zusätzlich gibt es einen Steuerfreibetrag für ererbtes sonstiges Vermögen. Dieser liegt für Ehegatten bei 500.000 Euro und für Kinder bei 400.000 Euro. Geschwister, Nichten und Neffen sind dagegen schlechter gestellt als die "Kernfamilie".

Firmenerben müssen zwischen zwei Optionen wählen, wobei diese Entscheidung bindend ist und nachträglich nicht revidiert werden kann.

Option 1: Firmenerben, die den vererbten Betrieb sieben Jahre fortführen, müssen nur noch 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuern. Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass die Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 650% der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Durch diese Regelungen sollen Mitarbeiterentlassungen verhindert werden. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens - das sind etwa freie Mittel und nicht vom Betrieb genutzte Grundstücke - am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 50% betragen.

Option 2: Firmenerben, die den vererbten Betrieb zehn Jahre fortführen, werden komplett von der Erbschaftssteuer befreit, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Lohnsumme nach 10 Jahren nicht weniger als 1000 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 10% betragen. Die Koalition hatte sich nach zweijähriger Diskussion auf diese Eckpunkte geeinigt, in die insbesondere Nachbesserungen der CSU zugunsten von Familienbetrieben und Wohnungserben eingeflossen waren. Auf Forderungen aus der Union, Geschwister, Neffen und Nichten mit höheren Freibeträgen auszustatten, konnte sich die Koalition nicht verständigen. Die SPD scheiterte damit, gleichgeschlechtliche eingetragene Paare beim Erbrecht wie Eheleute zu behandeln. Die Einnahmen durch die Erbschaftssteuer belaufen sich derzeit auf jährlich etwa vier Mrd. Euro, die den Ländern zugute kommen. Sollte neben dem Bundestag Anfang Dezember auch der Bundesrat zustimmen, kann das neue Gesetz zum 1.1.2009 in Kraft treten.

Die FDP spricht von einem "maroden Kompromiss" und bezeichnet die Erbschaftssteuerreform der Großen Koalition als "bürokratisch, mittelstands- und familienfeindlich." Die hohe Besteuerung von Geschwistern und nahen Verwandten müsse nachgebessert werden. Die Linke kritisiert u.a. die Möglichkeit selbst genutzten Immobilienbesitz und Betriebe steuerfrei zu erben. Dies sei "eine Maßnahme zur Erhaltung von Familiendynastien." Die Chance, die seit Jahren zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich zu korrigieren, sei mit der Erbschaftssteuer weitgehend vertan worden. Aus Sicht der Grünen schützt die Erbschaftssteuerreform "Millionen schweres Vermögen vor einer angemessen Besteuerung." Zudem lasse der Kompromiss der Großen Koalition außer Acht, dass sich die Gesellschaft stark verändert habe, und dass im Alter immer häufiger Menschen zusammenleben, die nicht verheiratet sind.

Weiterführende Links:

Der Gesetzesentwurf von Union und SPD