Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Wolfgang WielandWolfgang WielandDIE GRÜNEN76 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Jörg-Otto SpillerJörg-Otto SpillerSPD76 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang ThierseWolfgang ThierseSPD77 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Detlef DzembritzkiDetlef DzembritzkiSPD78 - Berlin-Reinickendorf Dafür gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU79 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD79 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Karl-Georg WellmannKarl-Georg WellmannCDU/CSU80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Markus LöningMarkus LöningFDP80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Nicht beteiligt
Portrait von Klaus Uwe BenneterKlaus Uwe BenneterSPD80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Petra MerkelPetra MerkelSPD81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Ingo SchmittIngo SchmittCDU/CSU81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Hakki KeskinHakki KeskinDIE LINKE82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Peter RzepkaPeter RzepkaCDU/CSU82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Mechthild RawertMechthild RawertSPD82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD83 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Christian StröbeleHans-Christian StröbeleDIE GRÜNEN84 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE85 - Berlin-Treptow-Köpenick Dafür gestimmt
Portrait von Hellmut KönigshausHellmut KönigshausFDP85 - Berlin-Treptow-Köpenick Dafür gestimmt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE86 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Nicht beteiligt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU86 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE87 - Berlin-Lichtenberg-Hohenschönhausen Dafür gestimmt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD88 - Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Helmut BrandtHelmut BrandtCDU/CSU89 - Kreis Aachen Dagegen gestimmt
Portrait von Bettina HerlitziusBettina HerlitziusDIE GRÜNEN89 - Kreis Aachen Dafür gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)