Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Achim GroßmannAchim GroßmannSPD89 - Kreis Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Leo DautzenbergLeo DautzenbergCDU/CSU90 - Heinsberg Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas RachelThomas RachelCDU/CSU91 - Düren Nicht beteiligt
Portrait von Paul SchäferPaul SchäferDIE LINKE91 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele FrechenGabriele FrechenSPD92 - Erftkreis I Dafür gestimmt
Portrait von Willi ZylajewWilli ZylajewCDU/CSU92 - Erftkreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Helga Kühn-MengelHelga Kühn-MengelSPD93 - Euskirchen - Erftkreis II Dafür gestimmt
Portrait von Wolf BauerWolf BauerCDU/CSU93 - Euskirchen - Erftkreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Ursula Heinen-EsserUrsula Heinen-EsserCDU/CSU94 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Martin DörmannMartin DörmannSPD94 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Lale AkgünLale AkgünSPD95 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Werner HoyerWerner HoyerFDP95 - Köln II Nicht beteiligt
Portrait von Volker BeckVolker BeckDIE GRÜNEN95 - Köln II Nicht beteiligt
Portrait von Kerstin MüllerKerstin MüllerDIE GRÜNEN96 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD96 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Stephan EiselStephan EiselCDU/CSU97 - Bonn Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich KelberUlrich KelberSPD97 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Guido WesterwelleGuido WesterwelleFDP97 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU98 - Rhein - Sieg - Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU99 - Rhein - Sieg - Kreis II Dagegen gestimmt
Ulrike MertenSPD99 - Rhein - Sieg - Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter FlosbachKlaus-Peter FlosbachCDU/CSU100 - Oberbergischer Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang BosbachWolfgang BosbachCDU/CSU101 - Rheinisch - Bergischer Kreis Dagegen gestimmt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD102 - Leverkusen - Köln IV Nicht beteiligt
Portrait von Ulla LötzerUlla LötzerDIE LINKE102 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)