Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Klaus BrähmigKlaus BrähmigCDU/CSU159 - Sächsische Schweiz - Weißeritzkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Axel Eduard FischerAxel Eduard FischerCDU/CSU273 - Karlsruhe-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela LudwigDaniela LudwigCDU/CSU224 - Rosenheim Dagegen gestimmt
Portrait von Monika BrüningMonika BrüningCDU/CSU43 - Hannover - Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Franz-Xaver RomerFranz-Xaver RomerCDU/CSU293 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Stralsund - Nordvorpommern - Rügen Nicht beteiligt
Portrait von Willi ZylajewWilli ZylajewCDU/CSU92 - Erftkreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU226 - Traunstein Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen KlimkeJürgen KlimkeCDU/CSU23 - Hamburg-Wandsbek Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert KönigshofenNorbert KönigshofenCDU/CSU120 - Essen II Dagegen gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU86 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Georg BrunnhuberGeorg BrunnhuberCDU/CSU271 - Aalen-Heidenheim Dagegen gestimmt
Portrait von Manfred KolbeManfred KolbeCDU/CSU152 - Delitzsch - Torgau-Oschatz - Riesa Dagegen gestimmt
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU26 - Unterems Dagegen gestimmt
Portrait von Matthäus StreblMatthäus StreblCDU/CSU231 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Michael HennrichMichael HennrichCDU/CSU263 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Marco WanderwitzCDU/CSU165 - Chemnitzer Land - Stollberg Dagegen gestimmt
Portrait von Susanne Jaffke-WittSusanne Jaffke-WittCDU/CSU18 - Neubrandenburg - Mecklenburg-Strelitz - Uecker-Randow Dagegen gestimmt
Portrait von Sibylle PfeifferSibylle PfeifferCDU/CSU174 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang MeckelburgWolfgang MeckelburgCDU/CSU124 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas StroblThomas StroblCDU/CSU268 - Heilbronn Dagegen gestimmt
Portrait von Leo DautzenbergLeo DautzenbergCDU/CSU90 - Heinsberg Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus W. LippoldKlaus W. LippoldCDU/CSU186 - Offenbach Nicht beteiligt
Portrait von Hermann-Josef ScharfHermann-Josef ScharfCDU/CSU298 - Sankt Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Eduard LintnerEduard LintnerCDU/CSU249 - Bad Kissingen Dagegen gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)