Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Klaus RiegertKlaus RiegertCDU/CSU264 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Marion SeibMarion SeibCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Jochen Konrad FrommeJochen Konrad FrommeCDU/CSU49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Bartholomäus KalbBartholomäus KalbCDU/CSU228 - Deggendorf Nicht beteiligt
Portrait von Markus GrübelMarkus GrübelCDU/CSU262 - Esslingen Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU57 - Uckermark - Barnim I Dagegen gestimmt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCDU/CSU225 - Starnberg Dagegen gestimmt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU233 - Amberg Dagegen gestimmt
Portrait von Erika SteinbachErika SteinbachCDU/CSU184 - Frankfurt am Main II Dagegen gestimmt
Hubert HüppeHubert HüppeCDU/CSU145 - Unna I Dagegen gestimmt
Portrait von Eberhard GiengerEberhard GiengerCDU/CSU267 - Neckar-Zaber Dagegen gestimmt
Portrait von Heinz RiesenhuberHeinz RiesenhuberCDU/CSU182 - Main-Taunus Dagegen gestimmt
Portrait von Clemens BinningerClemens BinningerCDU/CSU261 - Böblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU286 - Rottweil-Tuttlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Martina KrogmannMartina KrogmannCDU/CSU31 - Stade - Cuxhaven Dagegen gestimmt
Portrait von Kristina SchröderKristina SchröderCDU/CSU180 - Wiesbaden Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BleserPeter BleserCDU/CSU202 - Mosel / Rhein - Hunsrück Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Georg FaustHans-Georg FaustCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Portrait von Steffen KampeterSteffen KampeterCDU/CSU135 - Minden - Lübbecke I Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Joachim FuchtelHans-Joachim FuchtelCDU/CSU281 - Calw Dagegen gestimmt
Portrait von Karl SchiewerlingKarl SchiewerlingCDU/CSU128 - Coesfeld - Steinfurt II Dagegen gestimmt
Portrait von Gerhard WächterGerhard WächterCDU/CSU138 - Paderborn Dagegen gestimmt
Portrait von Robert HochbaumRobert HochbaumCDU/CSU168 - Vogtland - Plauen Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk FischerDirk FischerCDU/CSU22 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Ingo SchmittIngo SchmittCDU/CSU81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dagegen gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)