Fiskalpakt

Der Deutsche Bundestag hat grünes Licht für den Fiskalpakt gegeben. Außer der Linken stimmten alle Fraktionen mehrheitlich für das Vertragswerk, gleichwohl gab es vereinzelte Gegenstimmen.

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Dafür gestimmt
488
Dagegen gestimmt
110
Enthalten
6
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.

Der "Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion" (Fiskalvertrag) ist ein völkerrechtlicher Vertrag von 25 EU-Mitgliedsstaaten, welcher neben der Einrichtung von sog. "Schuldenbremsen" - möglichst mit Verfassungsrang – das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes bzw. Überschüsse im Haushalt vorsieht.

Als Bestimmungen werden festgelegt:

das jährliche strukturelle Defizit (Ausgaben, die nicht auf Konjunkturschwankungen oder einzelne Maßnahmen zurückzuführen sind) darf nicht mehr als 0,5 % des BIP betragen, solange der öffentliche Schuldenstand nicht erheblich unter 60 % des BIP liegt
ein Korrekturmechanismus ist auf nationaler Ebene einzurichten
bei Nichteinhaltung der Schuldenbremse sind finanzielle Sanktionen in Höhe von 0,1 % des BIP vorgesehen
Verpflichtung der Defizitstaaten angeordnete Strukturmaßnahmen (Haushalts- und Wirtschaftspartnerprogramme) durchzuführen

In Deutschland wurde bereits 2009 in Art. 109 (3) Grundgesetz die Schuldenbremse festgelegt. So darf die Kreditaufnahme des Bundes ab 2016 nur 0,35 % des BIP entsprechen. Dagegen sind kreditfinanzierte Ausgaben für die Bundesländer ab 2020 gänzlich verboten.

Weitere Informationen zum Thema Fiskalpakt:
Wikipedia: "Europäischer Fiskalpakt"
Deutscher Bundestag: "Fiskalvertrag" (Wissenschaftlicher Dienst)

Abgestimmt wurde auch über den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM -
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