Verbot der NPD

Der Antrag für ein Verbotsverfahren der NPD wurde mit geringer Mehrheit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
210
Dagegen gestimmt
326
Enthalten
40
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Annette Widmann-MauzAnnette Widmann-MauzCDU/CSU290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Annette SchavanAnnette SchavanCDU/CSU291 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD291 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Martin GersterMartin GersterSPD292 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Agnieszka BruggerAgnieszka BruggerDIE GRÜNEN294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchockenhoffAndreas SchockenhoffCDU/CSU294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Susanne KieckbuschSusanne KieckbuschDIE GRÜNEN295 - Zollernalb - Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb - Sigmaringen Dagegen gestimmt
Portrait von Anette HübingerAnette HübingerCDU/CSU296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Elke FernerElke FernerSPD296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Markus TresselMarkus TresselDIE GRÜNEN296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Dagegen gestimmt
Nadine SchönNadine SchönCDU/CSU298 - Sankt Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver LuksicOliver LuksicFDP298 - Sankt Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Astrid KlugAstrid KlugSPD299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Alexander FunkAlexander FunkCDU/CSU299 - Homburg Dagegen gestimmt

Am 23.04.2013 stimmte der Bundestag über ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ab.

Der Antrag wurde eingereicht von der Fraktion der SPD.
Diese fordert eine Auflösung und ein Verbot der umstrittenen Partei unter Bezugnahme auf Artikel 21 Absatz 2 im Grundgesetz: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. […]"

Außerdem soll verboten werden Ersatzparteien zu gründen. Das Vermögen der NPD soll zugunsten des Staates gemeinnützig verwaltet werden.

Die NPD sei nah mit der rechtsextremen Szene verbunden und somit sei ein Verbotsantrag verhältnismäßig. Mit dem Verbot würde eine Finanzierung durch die staatliche Parteienfinanzierung beendet.

Der Antrag wurde mit leichter Mehrheit abgelehnt.