Verbot der NPD

Der Antrag für ein Verbotsverfahren der NPD wurde mit geringer Mehrheit abgelehnt.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
210
Dagegen gestimmt
326
Enthalten
40
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hans-Peter BartelsHans-Peter BartelsSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchwartzeStefan SchwartzeSPD134 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Lothar BindingLothar BindingSPD274 - Heidelberg Nicht beteiligt
Portrait von Uta ZapfUta ZapfSPD185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Ullrich MeßmerUllrich MeßmerSPD168 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Gernot ErlerGernot ErlerSPD281 - Freiburg Dafür gestimmt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD76 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Aydan ÖzoğuzAydan ÖzoğuzSPD23 - Hamburg Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Sigmar GabrielSigmar GabrielSPD50 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD145 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Astrid KlugAstrid KlugSPD299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Gerold ReichenbachGerold ReichenbachSPD184 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Portrait von Michael GroßMichael GroßSPD123 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD46 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Portrait von Angelika Krüger-LeißnerAngelika Krüger-LeißnerSPD59 - Oberhavel - Havelland II Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BarthelKlaus BarthelSPD224 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD88 - Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Marco BülowMarco BülowSPD143 - Dortmund I Dafür gestimmt

Am 23.04.2013 stimmte der Bundestag über ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ab.

Der Antrag wurde eingereicht von der Fraktion der SPD.
Diese fordert eine Auflösung und ein Verbot der umstrittenen Partei unter Bezugnahme auf Artikel 21 Absatz 2 im Grundgesetz: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. […]"

Außerdem soll verboten werden Ersatzparteien zu gründen. Das Vermögen der NPD soll zugunsten des Staates gemeinnützig verwaltet werden.

Die NPD sei nah mit der rechtsextremen Szene verbunden und somit sei ein Verbotsantrag verhältnismäßig. Mit dem Verbot würde eine Finanzierung durch die staatliche Parteienfinanzierung beendet.

Der Antrag wurde mit leichter Mehrheit abgelehnt.