Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Brigitte Zypries | SPD | 186 - Darmstadt | Enthalten | |
Gudrun Zollner | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Manfred Zöllmer | SPD | 102 - Wuppertal I | Dafür gestimmt | |
Sabine Zimmermann | DIE LINKE | 165 - Zwickau | Enthalten | |
Pia Zimmermann | DIE LINKE | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Nicht beteiligt | |
Jens Zimmermann | SPD | 187 - Odenwald | Dafür gestimmt | |
Matthias Zimmer | CDU/CSU | 182 - Frankfurt am Main I | Nicht beteiligt | |
Stefan Zierke | SPD | 57 - Uckermark - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Dagmar Ziegler | SPD | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt | |
Emmi Zeulner | CDU/CSU | 240 - Kulmbach | Nicht beteiligt | |
Heinrich Zertik | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Tobias Zech | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Hubertus Zdebel | DIE LINKE | 129 - Münster | Dagegen gestimmt | |
Gülistan Yüksel | SPD | 109 - Mönchengladbach | Dagegen gestimmt | |
Jörn Wunderlich | DIE LINKE | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt | |
Barbara Woltmann | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Birgit Wöllert | DIE LINKE | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Enthalten | |
Waltraud Wolff | SPD | 67 - Börde - Jerichower Land | Dagegen gestimmt | |
Dagmar Wöhrl | CDU/CSU | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Oliver Wittke | CDU/CSU | 123 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt | |
Elisabeth Winkelmeier-Becker | CDU/CSU | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Valerie Wilms | DIE GRÜNEN | 7 - Pinneberg | Enthalten | |
Klaus-Peter Willsch | CDU/CSU | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dagegen gestimmt | |
Heinz Wiese | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Dirk Wiese | SPD | 147 - Hochsauerlandkreis | Dagegen gestimmt |
Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf zu Änderung von arzneimittelrechtlichen Vorschriften wurde gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Die Abstimmung war von den Fraktionen freigegeben worden, d.h. es gab keine "Fraktionsdisziplin".
Beschlossen wurden unter anderem folgende Regelungen:
- Die "gruppennützige Forschung" an einem Patienten (zum Beispiel Demenzkranken) soll erlaubt werden. Dies geschieht nur unter der Voraussetzung, dass diese Person ihre Genehmigung im Vollbesitz der geistigen Kräfte und nach ausreichender ärztlicher Aufklärung ausgedrückt hat.
- Von nun an müssen klinische Studien beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registriert werden. Diese Studien dürfen weiterhin nur mit Zustimmung der Ethik-Kommission des Bundeslandes durchgeführt werden.
- Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur abgeben werden, wenn sie direkt nach einem Kontakt zwischen Patient und Arzt verschrieben werden.
Umstritten ist die Regelung zu gruppennützigen Forschung an Patienten. Abgeordnete der Grünen, SPD, Linke und auch der CDU äußerten ethische und rechtliche Bedenken. So reicht nach dem jetzt beschlossenen Gesetz eine vor Jahren erstellte Bereitschaftserklärung aus, um Untersuchungen an einem Patienten zu erlauben, selbst wenn die Untersuchung nicht zu dessen eigenem Vorteil ist. Eine selbständige Widerrufung dieser Erklärung kann durch den Zustand des Patienten ggf. nicht mehr kommuniziert werden.
Weiterführende Links/Quellen:
WDR: Appell gegen Experimente an Demenzkranken ohne Erfolg
(Stand: 15.11.16, 14:31)
Hüppe fürchtet Dammbruch in der Demenzforschung/Interview mit der Zeitung "Das Parlament"
(Stand: 15.11.16 14:41)