Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit hat der Bundestag ein Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe beschlossen. Bei der Abstimmung war die Fraktionsdisziplin aufgehoben.

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Dafür gestimmt
370
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
9
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Volker BeckVolker BeckDIE GRÜNEN94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Uwe BeckmeyerUwe BeckmeyerSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Dagegen gestimmt
Portrait von Maik BeermannMaik BeermannCDU/CSU40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Manfred BehrensManfred BehrensCDU/CSU67 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Herbert BehrensHerbert BehrensDIE LINKE34 - Osterholz - Verden Dagegen gestimmt
Portrait von Veronika BellmannVeronika BellmannCDU/CSU161 - Mittelsachsen Enthalten
Portrait von Sybille BenningSybille BenningCDU/CSU129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von André BergheggerAndré BergheggerCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BergnerChristoph BergnerCDU/CSU72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Ute BertramUte BertramCDU/CSU48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Peter BeyerPeter BeyerCDU/CSU105 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Steffen BilgerSteffen BilgerCDU/CSU265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Karin BinderKarin BinderDIE LINKE271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar BindingLothar BindingSPD274 - Heidelberg Dagegen gestimmt
Portrait von Clemens BinningerClemens BinningerCDU/CSU260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE94 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BleserPeter BleserCDU/CSU201 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dagegen gestimmt
Portrait von Burkhard BlienertBurkhard BlienertSPD137 - Paderborn - Gütersloh III Dafür gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Nicht beteiligt
Portrait von Maria BöhmerMaria BöhmerCDU/CSU208 - Ludwigshafen/Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang BosbachWolfgang BosbachCDU/CSU100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt
BildNorbert BrackmannCDU/CSU10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus BrähmigKlaus BrähmigCDU/CSU158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dafür gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU174 - Fulda Dafür gestimmt
Dr. Reinhard BrandlReinhard BrandlCDU/CSU217 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Symbolbild Gesundheit

Der Vorschlag einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) erreichte bereits im ersten Wahldurchgang die erforderliche absolute Mehrheit. Die Fraktionen im Parlament hatten sich im Vorfeld der Abstimmung darauf geeinigt, die Fraktionsdisziplin aufzuheben und den Abgeordneten so die Entscheidung frei zu überlassen.

Insgesamt standen im ersten Wahldurchgang vier Gesetzentwürfe zur Auswahl, die von einer Liberalisierung bis zu einem kompletten Verbot jeglicher Suizidbeihilfe reichten:
 

  • Der letztlich erfolgreiche Vorschlag wurde von einer breiten Parlamentariergruppe getragen und sieht vor, geschäftsmäßige Sterbehilfe - wie sie etwa von einigen Vereinen angeboten wird - unter Strafe zu stellen. "Geschäftsmäßig" meint das auf Wiederholung angelegte, organisierte und gewinnorientierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Bis zu drei Jahre Haft sind vorgesehen, wenn Sterbewilligen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Bislang agierten Sterbehilfevereine in einer rechtlichen Grauzone. Einige Kritiker des Gesetzes meinen, dass z.B. Mediziner auch weiterhin in einer rechtlichen Grauzone agieren. Denn sie handelten bereits geschäftsmäßig, wenn sie etwas regelmäßig durchführten.
  • Eine zweite Parlamentariergruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (SPD) lehnte eine Strafrechtsverschärfung ab und plädierte dafür, sterbenskranken Menschen einen ärztlich begleiteten Suizid zu ermöglichen.
  • Von einer Gruppe aus Linken und Grünen um die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast kam ein Vorschlag, der die vollständige Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid vorsah. Auch die umstrittenen Sterbehilfevereine sollten erlaubt werden, solange sie nicht gewerbsmäßig handelten.
  • Ein Vorschlag aus den Reihen der Unionsfraktion sah ein generelles Verbot jeglicher Suizidbeihilfe vor – auch Angehörigen sollte die "Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung" strengstens verboten sein und bei Zuwiderhandlung mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.


Da sich bereits im ersten Wahldurchgang eine absolute Mehrheit der Parlamentarier hinter dem ersten Gesetzentwurf versammelte, war keine weitere Abstimmung über die alternativen Gesetzentwürfe nötig geworden. Bei der endgültigen namentlichen Abstimmung votierten 360 der 602 anwesenden Abgeordneten für den Vorschlag von Brand/Griese.