Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Somalia (Atalanta) (2017)

Die Bundeswehr wird sich für weitere zwölf Monate an der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias beteiligen. Das hat der Bundestag beschlossen.

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Dafür gestimmt
461
Dagegen gestimmt
71
Enthalten
32
Nicht beteiligt
66
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Dagegen gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Manfred ZöllmerManfred ZöllmerSPD102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun ZollnerGudrun ZollnerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Brigitte ZypriesBrigitte ZypriesSPD186 - Darmstadt Nicht beteiligt
Symbolfoto Militärhubschrauber

Seit 2008 gibt es die Operation EU NAVFOR Atalanta (European Union Naval Force), die sich der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias widmet und laut dem Antrag der Bundesregierung schon große Erfolge verzeichnen konnte. Darunter fallen die erfolgreiche Zurückdrängung der Piraterie und die demokratischen Fortschritte bei den Parlamentswahlen, welche auf das Engagement der internationalen Gemeinschaft zurückzuführen sind. Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Mission mit der großen Bedeutung der Region als Teil wichtiger Handelsrouten zwischen Europa, der Arabischen Halbinsel und Asien.

Aufgaben der Bundeswehr im Rahmen von EU NAVFOR Atalanta umfassen:

  • Überwachung der Küstengebiete und Schutz der Schiffe
  • Sammlung und Übermittlung von Daten bezüglich seeräuberischer Aktivitäten
  • Zusammenarbeit mit und Unterstützung von weiteren Missionen vor Ort, bspw. EUCAP Somalia
  • u.w.


Dafür werden folgende Güter und Dienstleistungen bereitgestellt:

 

  • Führung
  • Führungsunterstützung
  • militärisches Nachrichtenwesen
  • Seeraumüberwachung
  • Lagebilderstellung und –austausch […]
  • Sicherung und Schutz, einschließlich des Begleitschutzes und der Einschiffung von Sicherungskräften auf zivilen Schiffen
  • Durchführung präventiver Maßnahmen und ggf. erforderliche gewaltsame Beendigung von Akten der Piraterie
  • Ingewahrsamnahme, einschließlich des Zugriffs, des Festhaltens sowie des Transports zum Zwecke der Übergabe an die zuständigen Strafverfolgungsorgane
  • operative Information
  • sanitätsdienstliche Versorgung
  • Evakuierung, einschließlich medizinischer Evakuierung
  • logistische und administrative Unterstützung, einschließlich Transport und Umschlag


Bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden für den Einsatz an den somalischen Küstengebieten und inneren Küstengewässern, den Meeresgebieten vor der Küste Somalias und der Nachbarländer innerhalb der Region des Indischen Ozeans und dem Luftraum über diesen Gebieten bereitgestellt. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Einsatz im Zeitraum vom 1. Juni 2017 bis 31. Mai 2018 belaufen sich auf rund 62,7 Mio. Euro.