Auswärtiger Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss ist einer von vier Ausschüssen, die vom Grundgesetz fest vorgeschrieben sind. Er begleitet die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen.

Völkerrechtliche Verträge werden von der Regierung ausgehandelt. Dabei muss oft schnell auf aktuelle politische Entwicklungen reagiert werden. Daher hat der Auswärtige Ausschuss nicht wie andere Ausschüsse das Recht, Vorlagen der Regierung zu überarbeiten, sondern kann nur eine Ja- oder Nein-Abstimmungsempfehlung über einen fertigen Vertrag an den Bundestag aussprechen.

Die Mitglieder des auswärtigen Ausschusses beraten beispielsweise, ob die Bundesregierung deutsche Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf. Da diese Themen hochsensibel sind, arbeitet der auswärtige Ausschuss grundsätzlich hinter verschlossenen Türen.

NachnameVorname Absteigend sortieren FraktionRolle im Ausschuss
PostAchimSPDMitglied
RadwanAlexanderCDU/CSUMitglied
NeuAlexander S.DIE LINKEStellv. Mitglied
SchockenhoffAndreasCDU/CSUStellv. Mitglied
NickAndreasCDU/CSUMitglied
LämmelAndreasCDU/CSUStellv. Mitglied
HunkoAndrejDIE LINKEStellv. Mitglied
SchavanAnnetteCDU/CSUStellv. Mitglied
KoflerBärbelSPDMitglied
LischkaBurkhardSPDStellv. Mitglied
MüllerCarstenCDU/CSUStellv. Mitglied
ÖzdemirCemDIE GRÜNENStellv. Mitglied
BergnerChristophCDU/CSUMitglied
RothClaudiaDIE GRÜNENStellv. Mitglied
SchmidtDagmarSPDStellv. Mitglied
FreitagDagmarSPDMitglied