Auswärtiger Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss ist einer von vier Ausschüssen, die vom Grundgesetz fest vorgeschrieben sind. Er begleitet die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen.

Völkerrechtliche Verträge werden von der Regierung ausgehandelt. Dabei muss oft schnell auf aktuelle politische Entwicklungen reagiert werden. Daher hat der Auswärtige Ausschuss nicht wie andere Ausschüsse das Recht, Vorlagen der Regierung zu überarbeiten, sondern kann nur eine Ja- oder Nein-Abstimmungsempfehlung über einen fertigen Vertrag an den Bundestag aussprechen.

Die Mitglieder des auswärtigen Ausschusses beraten beispielsweise, ob die Bundesregierung deutsche Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf. Da diese Themen hochsensibel sind, arbeitet der auswärtige Ausschuss grundsätzlich hinter verschlossenen Türen.

NachnameVornameFraktion Absteigend sortieren Rolle im Ausschuss
KlimkeJürgenCDU/CSUMitglied
HauptmannMarkCDU/CSUStellv. Mitglied
BrähmigKlausCDU/CSUMitglied
UhlHans-PeterCDU/CSUMitglied
LeikertKatjaCDU/CSUStellv. Mitglied
KiesewetterRoderichCDU/CSUMitglied
SchockenhoffAndreasCDU/CSUStellv. Mitglied
RamsauerPeterCDU/CSUStellv. Mitglied
NickAndreasCDU/CSUMitglied
GauweilerPeterCDU/CSUMitglied
WadephulJohannCDU/CSUMitglied
OtteHenningCDU/CSUStellv. Mitglied
HuberKarl-Heinz (Charles M.)CDU/CSUStellv. Mitglied
LamersKarl A.CDU/CSUStellv. Mitglied
HasselfeldtGerdaCDU/CSUStellv. Mitglied
FeistThomasCDU/CSUStellv. Mitglied