Auswärtiger Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss ist einer von vier Ausschüssen, die vom Grundgesetz fest vorgeschrieben sind. Er begleitet die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen.

Völkerrechtliche Verträge werden von der Regierung ausgehandelt. Dabei muss oft schnell auf aktuelle politische Entwicklungen reagiert werden. Daher hat der Auswärtige Ausschuss nicht wie andere Ausschüsse das Recht, Vorlagen der Regierung zu überarbeiten, sondern kann nur eine Ja- oder Nein-Abstimmungsempfehlung über einen fertigen Vertrag an den Bundestag aussprechen.

Die Mitglieder des auswärtigen Ausschusses beraten beispielsweise, ob die Bundesregierung deutsche Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf. Da diese Themen hochsensibel sind, arbeitet der auswärtige Ausschuss grundsätzlich hinter verschlossenen Türen.

NachnameVornameFraktion Absteigend sortieren Rolle im Ausschuss
LämmelAndreasCDU/CSUStellv. Mitglied
WellmannKarl-GeorgCDU/CSUMitglied
BrantnerFranziskaDIE GRÜNENStellv. Mitglied
NouripourOmidDIE GRÜNENMitglied
StröbeleHans-ChristianDIE GRÜNENStellv. Mitglied
BeckMarieluiseDIE GRÜNENMitglied
RothClaudiaDIE GRÜNENStellv. Mitglied
SchmidtFrithjofDIE GRÜNENMitglied
ÖzdemirCemDIE GRÜNENStellv. Mitglied
TrittinJürgenDIE GRÜNENMitglied
LiebichStefanDIE LINKEMitglied
DağdelenSevimDIE LINKEMitglied
HunkoAndrejDIE LINKEStellv. Mitglied
HänselHeikeDIE LINKEStellv. Mitglied
van AkenJanDIE LINKEMitglied
MovassatNiemaDIE LINKEStellv. Mitglied