Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Dieser Ausschuss vermittelt zwischen dem Bundestag und den verschiedenen Gremien der EU, sowie den Landesparlamenten der Mitgliedsstaaten. Ihm gehören neben Abgeordneten des Bundestags auch Abgeordnete des Europaparlaments an. Zu europapolitischen Themen kann er Stellungnahmen verabschieden, die für die Bundesregierung ebenso verbindlich sind wie Beschlüsse des Bundestags. Wichtigste Themenfelder sind die Erweiterung der EU, der Ausbau ihrer demokratische Legitimation, eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik und das Projekt einer europäischen Verfassung.