Petitionsausschuss

Bei den Petitionen handelt es sich vor allem um persönliche Probleme mit Behördenentscheidungen oder Änderungswünsche für Gesetze. Derzeit treffen jährlich ca. 20.000 Petitionen im Bundestag ein.

Sie können schriftlich beim Bundestag eingereicht oder unter www.bundestag.de an den Bundestag geschickt werden. Es ist auch möglich unter itc.napier.ac.uk öffentliche Petitionen ins Internet zu stellen, denen sich Unterstützer anschließen können.

Das Petitionsrecht gilt für alle, auch Kinder, Ausländer, Inhaftierte, Soldaten, Entmündigte, Bürgerinitiativen, Verbände und andere Interessensgruppen (Artikel 17 Grundgesetz). Jeder Petent und jede Petentin erhält eine Nachricht vom Ausschuss, was seine Eingabe bewirkt hat.