Petitionsausschuss

Bei den Petitionen handelt es sich vor allem um persönliche Probleme mit Behördenentscheidungen oder Änderungswünsche für Gesetze. Derzeit treffen jährlich ca. 20.000 Petitionen im Bundestag ein.

Sie können schriftlich beim Bundestag eingereicht oder unter www.bundestag.de an den Bundestag geschickt werden. Es ist auch möglich unter itc.napier.ac.uk öffentliche Petitionen ins Internet zu stellen, denen sich Unterstützer anschließen können.

Das Petitionsrecht gilt für alle, auch Kinder, Ausländer, Inhaftierte, Soldaten, Entmündigte, Bürgerinitiativen, Verbände und andere Interessensgruppen (Artikel 17 Grundgesetz). Jeder Petent und jede Petentin erhält eine Nachricht vom Ausschuss, was seine Eingabe bewirkt hat.

NachnameVornameFraktion Absteigend sortieren Rolle im Ausschuss
BaumannHelmut GünterCDU/CSUMitglied
SchwarzerChristinaCDU/CSUStellv. Mitglied
MattfeldtAndreasCDU/CSUMitglied
KovacKordulaCDU/CSUMitglied
ObermeierJuliaCDU/CSUMitglied
WeissSabineCDU/CSUMitglied
JungFranz-JosefCDU/CSUStellv. Mitglied
FärberHermannCDU/CSUMitglied
StorjohannGeroCDU/CSUStellv. Vorsitz
KoobMarkusCDU/CSUStellv. Mitglied
LeziusAntjeCDU/CSUMitglied
SteinigerJohannesCDU/CSUStellv. Mitglied
Voßbeck-KayserChristelCDU/CSUMitglied
Graf von und zu LerchenfeldPhilippCDU/CSUStellv. Mitglied
LehriederPaulCDU/CSUMitglied
HelfrichMarkCDU/CSUStellv. Mitglied