Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Fritz Güntzler | CDU/CSU | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Monika Grütters | CDU/CSU | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dafür gestimmt | |
Oliver Grundmann | CDU/CSU | 30 - Stade I - Rotenburg II | Dafür gestimmt | |
Erhard Grundl | DIE GRÜNEN | 231 - Straubing | Dagegen gestimmt | |
Manfred Grund | CDU/CSU | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Dafür gestimmt | |
Markus Grübel | CDU/CSU | 261 - Esslingen | Dafür gestimmt | |
Uli Grötsch | SPD | 235 - Weiden | Dafür gestimmt | |
Astrid Grotelüschen | CDU/CSU | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Michael Grosse-Brömer | CDU/CSU | 36 - Harburg | Dafür gestimmt | |
Michael Groß | SPD | 122 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt | |
Klaus-Dieter Gröhler | CDU/CSU | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt | |
Hermann Gröhe | CDU/CSU | 108 - Neuss I | Dafür gestimmt | |
Ursula Groden-Kranich | CDU/CSU | 205 - Mainz | Dafür gestimmt | |
Kerstin Griese | SPD | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Timon Gremmels | SPD | 168 - Kassel | Dafür gestimmt | |
Alexander Graf Lambsdorff | FDP | 96 - Bonn | Dagegen gestimmt | |
Kay Gottschalk | AfD | 111 - Viersen | Dagegen gestimmt | |
Katrin Göring-Eckardt | DIE GRÜNEN | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Nicole Gohlke | DIE LINKE | 219 - München-Süd | Nicht beteiligt | |
Eckhard Gnodtke | CDU/CSU | 66 - Altmark | Dafür gestimmt | |
Franziska Gminder | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Angelika Glöckner | SPD | 210 - Pirmasens | Dafür gestimmt | |
Albrecht Glaser | AfD | 170 - Schwalm-Eder | Dagegen gestimmt | |
Eberhard Gienger | CDU/CSU | 266 - Neckar-Zaber | Dafür gestimmt | |
Martin Gerster | SPD | 292 - Biberach | Dafür gestimmt |
Mit dem von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzesentwurf soll das Bundesnaturschutz dahingehend geändert werden, dass es neue Regelungen hinsichtlich des Wolfes beinhaltet. So wird der Paragraph 45 um einen Unterpunkt erweitert, welcher den "Umgang mit dem Wolf" gesetzlich regelt. Anlass sei, dass es inzwischen wieder viele Wölfe in Deutschland gebe: Als Erfolg des Artenschutzes sei dies zwar zu begrüßen, jedoch gehe von mehr Wölfen auch eine erhöhte Gefahr für die Weidetierhaltung aus.
Mit der Gesetzesänderung soll Rechtssicherheit für den Abschuss von Wölfen hergestellt werden. Mit den Abschüssen sollen Schäden an Herden von Nutztieren vermieden werden. So werde es mit der Änderung möglich, einzelne Wölfe eines Rudels abzuschießen, wenn Nutztiere getötet oder verletzt wurden, auch wenn man nicht genau weiß, welcher Wolf den Schaden zugefügt hat. Das darf solange fortgeführt werden, bis die Nutztiere nicht mehr angegriffen werden. Außerdem sollen sogenannte "Wolfshybriden" (Hybriden zwischen Wolf und Hund) von zuständigen Behörden gefangen genommen werden dürfen. Zudem werde das Füttern und Anlocken der Tiere mit Futter verboten. Damit sollen eine Gewöhnung an und der Verlust der Scheu vor den Menschen vermieden werden.
Der Antrag wurde durch die Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen. Die Oppositionsparteien sowie Sandra Bubendorfer-Licht von der CDU stimmten gegen den Antrag.
FDP-Antrag "Wolfsmanagement"
Eine weitere Abstimmung fand über einen "Entwurf eines Gesetzes zum Wolfsmanagement" statt, der von der FDP-Fraktion eingebracht wurde. Dieser sieht die steigende Wolfspopulation (jährlich circa 25 bis 30 Prozent) als größere Gefahr und fordert den Wolf und seinen möglichen Abschuss als jagbare Tierart im Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Eine Folge wäre, dass die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes aufgehoben wären, der Abschuss wäre noch deutlicher erleichtert als im Antrag der Regierungsfraktionen, da Abschüsse nun nicht mehr vorher von einer Behörde geprüft werden müssten. FDP- und AfD-Fraktion stimmten dem Antrag zu, die Regierungsfraktionen, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE dagegen. Damit wurde der Antrag abgelehnt. (Hier zu den Abstimmungsergebnissen auf der Website des Bundestages.)