Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Andreas BleckAndreas BleckAfD197 - Neuwied Enthalten
Portrait von Tobias Matthias PeterkaTobias Matthias PeterkaAfD237 - Bayreuth Enthalten
Portrait von Joana CotarJoana CotarAfD Nicht beteiligt
Portrait von Robby SchlundRobby SchlundAfD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Nicht beteiligt
Portrait von Anton FriesenAnton FriesenAfD Enthalten
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Enthalten
Portrait von Kay GottschalkKay GottschalkAfD111 - Viersen Nicht beteiligt
Portrait von Martin HessMartin HessAfD265 - Ludwigsburg Nicht beteiligt
Fabian JacobiAfD93 - Köln I Enthalten
Portrait von Rainer KraftRainer KraftAfD253 - Augsburg-Land Enthalten
Hans-Jörg MüllerHansjörg MüllerAfD225 - Traunstein Nicht beteiligt
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Enthalten
Portrait von Paul PodolayPaul PodolayAfD242 - Erlangen Enthalten
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Enthalten
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Enthalten
Portrait von Markus FrohnmaierMarkus FrohnmaierAfD260 - Böblingen Nicht beteiligt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Nicht beteiligt
Portrait von Armin Paul HampelArmin Paul HampelAfD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Enthalten
Portrait von Heiko HeßenkemperHeiko HeßenkemperAfD161 - Mittelsachsen Nicht beteiligt
Portrait von Marc JongenMarc JongenAfD266 - Neckar-Zaber Nicht beteiligt
Portrait von Rüdiger LucassenRüdiger LucassenAfD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Enthalten
Portrait von Volker MünzVolker MünzAfD263 - Göppingen Enthalten
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Enthalten
Jürgen Pohl AfDJürgen PohlAfD189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Nicht beteiligt
Portrait von Siegbert DroeseSiegbert DroeseAfD153 - Leipzig II Enthalten

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.