Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Frank HeinrichFrank HeinrichCDU/CSU162 - Chemnitz Dagegen gestimmt
Portrait von André BergheggerAndré BergheggerCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander HoffmannAlexander HoffmannCDU/CSU249 - Main-Spessart Dagegen gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU174 - Fulda Dagegen gestimmt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU232 - Amberg Dagegen gestimmt
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU25 - Unterems Dagegen gestimmt
Portrait von Georg KippelsGeorg KippelsCDU/CSU91 - Rhein-Erft-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe FeilerUwe FeilerCDU/CSU58 - Oberhavel - Havelland II Dagegen gestimmt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU109 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt
Portrait von Gisela ManderlaGisela ManderlaCDU/CSU95 - Köln III Dagegen gestimmt
Portrait von Reinhold SendkerReinhold SendkerCDU/CSU130 - Warendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Jan MetzlerJan MetzlerCDU/CSU206 - Worms Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SteffelFrank SteffelCDU/CSU77 - Berlin-Reinickendorf Nicht beteiligt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Florian OßnerFlorian OßnerCDU/CSU228 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander ThromAlexander ThromCDU/CSU267 - Heilbronn Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph PloßChristoph PloßCDU/CSU21 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph de VriesChristoph de VriesCDU/CSU18 - Hamburg-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Nicht beteiligt
Portrait von Anja WeisgerberAnja WeisgerberCDU/CSU250 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Anita SchäferAnita SchäferCDU/CSU210 - Pirmasens Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus-Peter WillschKlaus-Peter WillschCDU/CSU178 - Rheingau-Taunus - Limburg Nicht beteiligt
Nadine SchönNadine SchönCDU/CSU298 - St. Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Tobias ZechTobias ZechCDU/CSU Dagegen gestimmt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.