Änderung des Atomgesetzes

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll aktive Atomkraftwerke besser vor Störmaßnahmen schützen. Die Maßnahmen hierfür sollen bereits seit Jahren Anwendung finden, werden aber mit dem Gesetzesentwurf nun final auf gesetzlicher Ebene verankert um juristische Klarheit zu bringen.

Die Fraktionen CDU/CSU...

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Dafür gestimmt
431
Dagegen gestimmt
186
Enthalten
3
Nicht beteiligt
89
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Fritz FelgentreuFritz FelgentreuSPD82 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Kerstin Griese MdBKerstin GrieseSPD105 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Achim PostAchim PostSPD134 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Martin SchulzMartin SchulzSPD Nicht beteiligt
Portrait von Martina Stamm-FibichMartina Stamm-FibichSPD242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Ute VogtUte VogtSPD258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt

Bereits seit längerer Zeit gab es mehrfach Gerichtsverfahren zu der Frage, welche Sicherheitsmaßnahmen Atomkraftwerke treffen müssen, um die Wahrscheinlichkeit von Störmaßnahmen bestmöglich zu minimieren. Es war bis jetzt niemandem eine klare Verantwortung überwiesen worden. Um die Rechtsgrundlage eindeutiger zu machen, werden folgende Regelungen nun in das Atomgesetz als Ergänzungen aufgenommen:

Sowohl die Vorsorge als auch die konkrete Ausgestaltung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen werden Aufgabe der zuständigen Behörden und müssen gerichtlich überprüft werden. Es gibt zudem einen atomrechtlichen Funktionsvorbehalt zugunsten der zuständigen Fachbehörden, der sie im Zweifelsfall in die Verantwortung im Bezug auf die Risikoabschätzung zieht.

Des Weiteren muss ein von den zuständigen Behörden bestätigter Nachweis erbracht werden, dass genügend Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die Verantwortung für die Sicherheit von Atomkraftwerken, bezogen auf den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, liegt somit bei der Exekutiven.